Stadt Aachen

| Navigation | Inhalt




Inhalt



Festbrennstoffverordnung Aachen

Aachen setzt auf saubere Öfen

Die Aachener Festbrennstoffverordnung ist eine Maßnahme im Luftreinhalteplan der Stadt. Sie betrifft sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen), die mit festen Brennstoffen (z.B. Holz oder Kohle) betrieben werden und eine Nennwärmeleistung von 4 bis 15 Kilowatt haben.

Viele Altöfen verursachen eine hohe Staub- und Kohlenstoffmonoxid-Belastung der Luft; durch Nachrüstung oder Austausch solcher Anlagen soll die Luftqualität in Aachen zukünftig deutlich besser werden.

Seit dem 9. Oktober 2010 ist die Aachener Festbrennstoffverordnung in Kraft. Öfen im Aachener Stadtgebiet müssen seitdem folgende Grenzwerte einhalten:

Neuanlagen

40 mg/m³ Staub und 1250 mg/m³ Kohlenstoffmonoxid

Anlagen im Bestand

75 mg/m³ Staub und 2000 mg/m³ Kohlenstoffmonoxid - mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014

Bestehende Öfen, die die oben genannten Grenzwerte nicht einhalten, müssen mit geeigneter Filtertechnik nachgerüstet oder durch einen neuen Ofen ersetzt werden. Anderenfalls dürfen sie ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Schornsteinfegerbetriebe überprüfen und messen auf Wunsch die entsprechenden Anlagen und beraten über geeignete Maßnahmen.

In Verbindung mit der Festbrennstoffverordnung gab es ein Förderprogramm, das Zuschüsse für den Austausch, die Nachrüstung einer Filteranlage oder die Stilllegung des bestehenden Ofens zur Verfügung stellte. Diese Förderung ist im Mai 2012 ausgelaufen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Festbrennstoffverordnung.

Beratung zur Feuerstätte bekommen Sie bei der Schornsteinfeger-Innung oder bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger: www.schornsteinfegerinnung-aachen.de

 

Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)

Bundesweit gilt die erste Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV; aktuelle Fassung ist in Kraft seit 22. März 2010), die sich unter anderem auch mit Einzelraumfeuerungsanlagen beschäftigt. Die Vorschriften der BImSchV sind selbstverständlich auch in Aachen einzuhalten. Wenn die Aachener Festbrennstoffverordnung schärfere Anforderungen als die BImSchV vorschreibt, gelten diese strengeren Regeln innerhalb Aachens. Dies ist zum Beispiel bei den Grenzwerten für Altanlagen der Fall:

Hier dürfen Aachener Anlagen nur die Hälfte der Schadstoffmengen (Staub und Kohlenstoffmonoxid) ausstoßen, die bundesweit erlaubt sind.

 

Hilfreiche Dokumente

Text der Aachener Festbrennstoffverordnung

Weitere Infos


Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr: 10 - 13 Uhr
Di, Do: 14 - 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Team und Ansprechpartner

siehe hier

Mitglieder und Vorstand

siehe hier

Über altbau plus

siehe hier

Termine

Veranstaltungen 2021

  

Info in English Info in English