Nutzungs von städtischen Sportstätten: Benutzungsordnung und Antrag
Für die Nutzung einer Sportstätte ist die Genehmigung des Fachbereichs Sport erforderlich. Die Nutzungsgenehmigung wird erteilt, sofern entsprechenden zeitliche Kapazitäten bestehen und die Bedingungen der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen erfüllt werden. Damit eine Prüfung Ihrer Voraussetzungen möglich ist, richten Sie bitten einen Antrag an die Sportverwaltung mit dem entsprechenden Vordruck (PDF).
Anträge, zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte, müssen mindestens drei volle Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei der für die Zuweisung zuständigen Stelle eingehen.
Für Sportveranstaltungen, die während der Sommer-, Oster- oder Weihnachtsferien durchgeführt werden sollen, müssen Anträge mindestens drei volle Wochen vor Ferienbeginn vorliegen.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist, kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden.
Liste aller städtischen Sportstätten
Viele durch Vereine oder Unternehmen betriebene Sportstätten ergänzen das vielfältige Sportangebot in Aachen.
Zahlreiche Adressen finden Sie in Branchenverzeichnissen.
Sport im Stadtwald: Bitte direkt beim Forstamt beantragen.