Feste und Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Sie sind Zeichen eines lebendigen Gemeinwesens und gemeinsamer Kultur. Kleine und große Veranstaltungen wie Stadtfeste, Märkte, Konzerte, Sportereignisse und ähnliche erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Neben bekannten und traditionellen Veranstaltungen etablieren sich auch immer mehr neue Veranstaltungsformate.
Um die Planung solcher Veranstaltungen zu vereinfachen, hat die zentrale Ansprechstelle des städtischen Fachbereichs Sicherheit und Ordnung einen Leitfaden für Veranstaltungen im Freien auf dem Gebiet der Stadt Aachenerstelllt.
Der Leitfaden führt Sie durch die einzelnen Genehmigungsverfahren und weist Sie auf weitere Bestimmungen hin. Er umfasst vorrangig Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, aber viele dieser Regelungen sind auch auf privaten Flächen oder in Innenräumen zu beachten.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Antragsstellung?
Melden Sie sich gerne bei der zentralen Ansprechsstelle:
Tel.: 0241 432-32230, -32231 und -32232
Mail: FB32-230veranstaltungen@mail.aachen.de
Leitfaden für Veranstaltungen im Freien (PDF)
Antrag zur Genehmigung einer Veranstaltung (PDF)
Infoblatt Zeitweilige Trinkwasserversorgung (PDF)
Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen (PDF)
Hygienischer Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins und Straßenfesten (PDF)
Schallschutzgutachten
Veranstaltungen mit intensiver Geräuschkulisse sorgen schnell für Konflikte: Zum einen möchten Besucher*innen ihre Veranstaltung auskosten und zu einem Erlebnis machen, zum anderen fühlen sich Anwohner*innen möglicherweise gestört oder um ihren erholsamen Schlaf gebracht.
Um beiden gerecht zu werden, hat die Gesetzgebung eine sorgfältige Interessensabwägung getroffen: Die Nutzung von lauten Instrumenten, Boxen, Verstärkern etc. im Freien und auf öffentlichen Flächen ist grundsätzlich untersagt, wenn Menschen im Umfeld dadurch belästigt werden könnten. Dies gilt vor allem für Plätze und Orte in Innenstädten, die häufig als Veranstaltungsflächen genutzt werden.
Allerdings sind Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot möglich – egal, ob es sich um öffentliche oder um überwiegend private Anlässe und Interessen handelt. Im Sinne der Anwohner*innen ist für diese Ausnahmen ein strenger Rahmen definiert. Er gibt vor, dass für geräuschintensive Veranstaltungen grundsätzlich ein schallschutztechnisches Gutachten vorgelegt werden muss. Auf Basis dieses Gutachtens kann dann geprüft werden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Üblicherweise bedeuten diese Gutachten eine zusätzliche finanzielle Belastung für Veranstalter*innen und Künstler*innen. Um sie zu entlasten und Aachen als lebendige und kulturell abwechslungsreiche Innenstadt zu fördern, hat die Stadt Aachen daher schallschutztechnische Gutachten für einige besonders beliebte öffentliche Standorte anfertigen lassen. In die Gutachten flossen übliche Standards von Bühnenaufbauten, Equipment und Immissionswerten ein. Wenn Veranstalter*innen die Vorgaben dieser Gutachten übernehmen und einhalten, benötigen sie kein eigenes Schallschutzgutachten mehr. Sobald sie davon abweichen, müssen sie die bestehenden Gutachten allerdings auf eigene Kosten anpassen oder eigene Gutachten anfertigen lassen.
Zurzeit liegen Gutachten für folgende Orte vor:
• Elisengarten
• Hof
• Katschhof
• Kennedypark
• Ludwig Forum Innenhof
• Ludwig Forum Park
• Markt
• Kurgarten Monheimsallee
• Musikmuschel Monheimsallee (noch in Bearbeitung)
• Marktplatz Aachen-Brand
• Münsterplatz