Häufig gestellte Fragen
Wie oft und wo kann ich Sperrgut anmelden?
Die Sperrgutabfuhr erfolgt nach Terminvergabe. Bei der Abfuhr werden nur angemeldete Teile mitgenommen, deren Menge auf maximal 3 Kubikmeter begrenzt ist.
Für einen Abholtermin wird eine pauschale Verwaltungsgebühr von 15 Euro erhoben.
Termine können online, telefonisch oder persönlich vereinbart werden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:
Abfallwirtschaft/Abfalltrennung/Sperrgut
Wo kann ich Sperrgut selbst anliefern?
An beiden Recyclinghöfen der Stadt Aachen können Sie leicht transportierbares Sperrgut in geringen Mengen (1 bis max. 5 Teile) selbst abgeben (z. B.: Kindersitze, Koffer, Wäschekörbe, etc.): Mehr Informationen finden Sie auch in der
Abfallwirtschaftssatzung.
Was mache ich nach dem Renovieren mit alten Tapeten/Tapetenresten?
Sie gehören in die Restabfallbehälter und nicht in die Papierbehälter oder zum Sperrgut. Bei größeren Mengen können Sie diese in städtische Abfallsäcke füllen, die Sie kaufen können. Diese können Sie beim nächsten Entsorgungstermin zusammen mit Ihrem Restabfallbehälter zur Entsorgung bereitstellen.
Wo entsorge ich Farben, Lacke, etc.?
Farben, Lacke, usw. gehören zu den Sonderabfällen; diese können zur stationären Sammelstelle in Aachen-Eilendorf; Kellershaustraße 10 oder zu bestimmten Terminen zur mobilen Annahmestelle (Schadstoffmobil) gebracht werden. Öffnungszeiten und Annahmetermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
…und wo entsorge ich…?
Werfen Sie einen Blick in unser Abfall-ABC. Dort finden Sie genaue Antworten darauf, was wo entsorgt werden kann.
Wie kann ich Abfallbehälter an-/ab-/ummelden?
Anträge zu An-/Abmeldung oder Änderungen zu Abfallbehältern müssen immer schriftlich erfolgen, unter Angabe der Adresse und des Aktenzeichens Ihres Grundbesitzabgabenbescheides zu dem betroffenen Objekt.
Per Post an den
Aachener Stadtbetrieb
Madrider Ring 20
52078 Aachen
Per E-Mail an den
Aachener Stadtbetrieb:
abfallwirtschaft-stadtbetrieb@mail.aachen.de
Darf gekochtes Essen in den Bio-Abfallbehälter eingefüllt werden?
In den Bio-Abfallbehälter dürfen rohe und gekochte Speisereste eingefüllt werden. Weitere Beispiele finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung.
Gehören große Elektrogeräte auch zum Sperrgut und werden abgeholt?
Elektrogroßgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Herd werden nach Terminvergabe kostenlos bei Ihnen zu Hause abgeholt. Allerdings werden hierzu gesonderte Termine vom Servicecenter (Tel. 0241 / 432 18666) vergeben. Die Geräte sind getrennt von sonstigem Abfall – insbesondere Sperrgut – zur Abholung vor dem Grundstück bereitzustellen. (Siehe auch die Infos im Abfallkalender).