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Übernahme von Schülerfahrkosten
Mit Hilfe dieser Internetseiten können Sie prüfen, ob ein Antrag auf Bezuschussung der Schülerfahrkosten erfolgreich sein kann. Einige wichtige Hinweise dazu:
- Wichtigstes Kriterium für die Entscheidung ist immer der Fußweg zur nächstgelegenen Schule.
- Welche Schule dann tatsächlich besucht wird, spielt keine Rolle.
- Zuständig für die Entscheidung ist der Schulträger (die Stadt Aachen).
- Kinder aus dem benachbarten Ausland können ebenfalls einen Zuschuss zu den Schülerfahrkosten erhalten. Hierfür ist der Nachweis der Zahlung von Sozialabgaben in Deutschland vorzulegen.
- Pädagogische Gründe werden bei der Bestimmung der nächstgelegenen Schule nicht berücksichtigt (z.B. Montessori-Pädagogik, Kursangebote in der Sekundarstufe II, Sprachenfolge usw.) Eine Ausnahme ist der bilinguale Zweig am Gymnasium.
- Persönliche Gründe bleiben ebenfalls außen vor (z.B. Geschwisterkind, Freunde, Lehrer sympathisch, direkte Busverbindung etc.)
- Die Übernahme von Schülerfahrkosten wird i.d.R. durch ein Schülerticket realisiert.
- Das Schülerticket berechtigt zur Nutzung der öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Gebiet des AVV zu jeder Zeit. Wenn der Zuschuss zur nächstgelegenen Schule anerkannt wird, kann daher mit dem Ticket auch zur tatsächlich besuchten Schule gefahren werden. Es gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrsträgers.
- Die Schullandschaft ist komplex. Die Fahrkostenübernahmen können daher bei anscheinend gleichgelagerten Fällen verschieden ausfallen.
- Rechtzeitige Antragstellung wird erwünscht. Mehrfache Schulanmeldung und Antragstellung bitte mitteilen, damit der Eigenanteil nicht mehrfach eingezogen wird.
- Die Höhe des Eigenanteils (der von der Zahl der Kinder abhängig ist) ruft oft Unzufriedenheit hervor. Es können aber nur die Kinder berücksichtigt werden, die ein bezuschusstes Ticket haben. Das lässt sich oft nicht vom Schulträger alleine feststellen. Die Fäden hierfür laufen beim Verkehrsträger zusammen.