Aktuelle Informationen
Fördermittel der Stadt für 2023 ausgeschöpft
Der Fördertopf der Stadt Aachen für die Solarförderung in Höhe von 1,6 Mio. Euro im Jahr 2023 ist ausgeschöpft.
Der Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen nimmt ab dem 15.08.2023 keine neuen Anträge auf Sonnenergienutzung mehr entgegen.
Alle Anträge, die bis zum 14.08.2023 vollständig eingegangen sind, werden bearbeitet und die Antragsteller erhalten ihre Förderung.
Förderprogramm Solarnutzung und Gebäudesanierung
Derzeit längere Bearbeitungszeiten - wir bitten um Verständnis und Geduld.
Aufgrund der großen Resonanz zu den Förderprogrammen „Solaranlagen“und „energetische Gebäudesanierung“, über die wir uns sehr freuen, ist die Anzahl der Anträge enorm gestiegen. Leider stehen dem Fachbereich Klima und Umwelt derzeit nur eingeschränkte Personalkapazitäten zur Verfügung, so dass die Bearbeitung von Anträgen und Auszahlungen in Verzug geraten ist.
Die Verwaltung bedauert dies und entschuldigt sich dafür, dass Antragstellende teils mehrere Monate und somit deutlich länger als geplant auf Ihre Bescheide oder Auszahlung warten müssen.
Damit die verfügbaren Personalressourcen so effizient wie möglich eingesetzt werden können kann, bitten wir bis auf weiteres von Rückfragen – insbesondere telefonischen – zum Stand der Bearbeitung abzusehen.
Für unerlässliche inhaltliche oder fachliche Rückfragen nutzen Sie bitte je nach Förderprogramm die E-Mail- Adressen solar@mail.aachen.de und altbau@mail.aachen.de
Anträge und Unterlagen zur Auszahlung reichen Sie bitte digital über das Serviceportal ein.
Sie haben keine fördertechnischen Nachteile durch die längeren Bearbeitungszeiten.
Nach wie vor gilt bei den Förderanträgen im Solarprogramm die unmittelbare Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Im Förderprogramm Gebäudesanierung erhalten Sie, nach Antragsstellung im Serviceportal, eine automatische Bestätigung des Antragseingangs und i.d.R. innerhalb weniger Tage eine weitere Nachricht im Serviceportal über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Bitte beachten Sie in beiden Fällen, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn nur berechtigt auf eigenes Risiko mit der Umsetzung anzufangen, jedoch KEINE verbindliche Förderzusage darstellt.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Neugestaltung des Solarförderprogramms
Ab dem 7. Februar 2023 gelten neue Förderkonditionen.
Gefördert werden:
- Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Aachen.
- Stecker-Solargeräte in Mietobjekten und Eigentumswohnungen
- Stromspeichersysteme
- Solar-Nachbarschaftsfeste
- solarthermische Anlagen
- Initialberatungen zu Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern
- zusätzliche Installations- und Materialaufwendungen für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern
Weitere Informationen und die Höhe der jeweiligen Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie.
Hinweis: Alle Anträge, die vor dem 7. Februar 2023 eingegangen sind, werden nach der Richtlinie aus dem Jahr 2022 behandelt.
Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (Allgemeinverfügung)
Aufgrund der hohen Anzahl von Antragseingängen im Förderprogramm Solar kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Bewilligung der Förderanträge. Gleichzeitig besteht aufgrund der Auslastung der Installationsbetriebe bei den Antragstellenden der Bedarf, zeitnah das eingereichte Angebot anzunehmen.
Vor diesem Hintergrund gilt bis auf weiteres der vorzeitige Maßnahmenbeginn im Sinne der Ziffer 1.2.1. der aktuellen Förderrichtlinie durch diese Veröffentlichung auf der Homepage als automatisch genehmigt.
Konkret bedeutet das:
Sie dürfen unmittelbar nach ANTRAGSTELLUNG und ERHALT der Eingangsbestätigung den Auftrag an das Fachunternehmen erteilen und mit dem Bau beginnen. Dadurch entstehen für Sie keine Nachteile hinsichtlich der Förderung ihrer beantragten Maßnahmen.
WICHTIG, bitte beachten:
Die Freigabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns STELLT KEINE FÖRDERZUSAGE dar!
Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen. Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn besteht kein automatischer Anspruch auf eine Förderung. Die abschließende Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, informieren wir Sie. Wir melden uns aktiv bei Ihnen, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen.