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Förderkonditionen

Ausführliche Informationen zu den geförderten Maßnahmen finden Sie in der Richtlinie.

Im Rahmen des Förderprogramms gibt es Zuschüsse für Maßnahmen wie Gebäudedämmung, Fensteraustausch und Investitionen in die Haustechnik. Allerdings müssen die entsprechenden Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung eingehalten werden. Einen besonderen Fokus legt die Stadt auf den Einsatz von ökologischen Dämmstoffen und erneuerbaren Energien. Hierfür schafft das Förderprogramm attraktive Rahmenbedingungen.

Die Förderhöhe, Fördervoraussetzungen und geforderten Nachweise für die einzelnen Bereiche sowie weitere Rahmenbedingungen sind in der „Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“ der Stadt Aachen nachzulesen.
Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen finden Sie hier: Übersicht der geförderten Maßnahmen

Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erbrachten Leistungen vom Fachunternehmen bescheinigt werden. Die genauen Vorgaben zum Nachweis der erbrachten Leistungen finden Sie in der Förderrichtlinie. Die auszufüllenden Bescheinigungen der Fachunternehmen für Leistungen im Bereich  8.1 Gebäudehülle
und  8.2 Haustechnik  finden Sie auch unter Dokumente zum Download.

Anpassung der Förderkonditionen 2024

Am 20.02.2024 hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz einer Anpassung der Förderrichtlinie zugestimmt. Für alle Anträge gelten ab sofort die im Folgenden kurz dargestellten Anforderungen:

Zentrale Änderungen sind:
• Erhöhung der Fördersätze für zertifizierte nachhaltige Dämmstoffe
• Ausschluss von erdölbasierten Dämmstoffen beispielsweise aus Polystyrol
• Erhöhung der Fördersätze für Fenster und Außentüren mit Rahmen aus Holz mit Zertifikat
• Anlehnung der Anforderungen an die BEG-Förderung (U-Werte)

Als neue Fördergegenstände wurden aufgenommen:
• Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren
• Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
• Solarthermie zur Heizungsunterstützung
• Bonus zur BEG-Förderung für vermieteten Wohnraum

Weitere Informationen:
Übersicht Informationen zum Förderprogramm
Förderkonditionen
Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung
Beratung
Infos zur Antragstellung
Auszahlung

Beratung

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Di, Fr: 9.30 - 12.00 h
Do: 11 - 13 h