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Neue Richtlinie Kindertagespflege

  • Ab dem 1. März 2017 treten die neuen Regeln in Kraft.
  • Krankheits- oder urlaubsbedingte Fehlzeiten sind mit eingerechnet.
  • Nach einem Jahr wird die neue Richtlinie evaluiert.

„Jetzt geht es wirklich los, nachdem wir lange über die Reform diskutiert und lange daran gearbeitet haben.“ Heinrich Brötz, dem Leiter des städtischen Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule ist die Erleichterung anzumerken. Denn nachdem im vergangenen Sommer das Gericht Teile der bisherigen Regelungen kritisiert hatte, musste eine komplett neue Richtlinie her: „Das ging nicht mit oberflächlichen Änderungen“, so Brötz. Galten bisher so genannte Zeitkorridore, in denen die An- und Abwesenheit der Kinder recht flexibel gehandhabt werden konnte, muss nun stunden- und kindgenau abgerechnet werden. Außerdem wurden der so genannte Anerkennungsbeitrag und der Sachkostenbeitrag aufgestockt. Die Verwaltung rechnet mit einem finanziellen Mehraufwand von 1,3 Millionen Euro, der zusätzlich in den Haushalt eingestellt wurde. Das sind rund 30 Prozent mehr. Brötz: „Aber  welche Kosten wirklich entstehen, wissen wir derzeit noch nicht, wir konnten nur schätzen.“

Transparentes Verfahren
Hierbei soll dann auch das sehr transparente Verfahren hilfreich sein: „Wir wollen das sehr genau aufschlüsseln nach Stundenbuchungen, Fehlzeiten der Kinder oder der Tagespflegepersonen. Und am Ende auch schauen, welche Auswirkungen haben die Fehlzeiten fiskalisch – für die Stadt und für die Tagepflegepersonen?“, umreißt André Kaldenbach, Abteilungsleiter Finanzmanagement, Planung und Service im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Denn nach spätestens einem Jahr soll – so der Auftrag des Kinder- und Jugendausschusses und des Stadtrats – die neue Richtlinie evaluiert werden.

In den erhöhten Anerkennungsbeitrag wurden in der neuen Richtlinie bereits Schließzeiten wegen Krankheiten oder Urlaub der Tagespflegepersonen „mit eingepreist“ wie Kaldenbach es ausdrückt. Einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand bei den Tagespflegepersonen sieht der zuständige Abteilungsleiter nicht: „Ich gehe davon aus, dass auch bisher die Anwesenheitszeiten der Kinder und der Tagespflegpersonen dokumentiert werden mussten.“ Auch bei der Stadt sei bisher in der Verwaltung keine zusätzliche Stelle vorgesehen, da der Aufwand noch nicht abzuschätzen ist.

„Großzügige Regelungen“ bei Krankheit und Urlaub der Kinder
Auch bei Urlaub oder Krankheit des Kindes wurden „großzügige Regelungen“ in die Richtlinie eingearbeitet. So gibt es bei bis zu 28 Tagen Fehlzeiten der Kinder im Jahr keine Abzüge bei den Zahlungen. Zusätzlich dazu auch bei zwei Wochen Krankheit des Kindes nicht - mit ärztlichem Attest sogar bis zu acht Wochen je Erkrankung.

Fachbereichsleiter Brötz betonte aber auch noch einmal, dass das Gericht die Selbstständigkeit der Tagespflegepersonen herausgestellt hat, sie also nicht mit Urlaub und anderen Regelungen wie Angestellte behandelt werden können. „Das ist so eine Art Hybrid: Einerseits sind die Tagemütter und -väter selbständig, aber  sind gleichzeitig Teil der Jugendhilfeplanung und werden über die Stadt vergütet. Leider gibt es da seitens des Landes bisher keine klaren Regelungen – auch nicht bei den Vergütungen und Richtlinien, so dass da jede Stadt und Gemeinde eigene Regelungen aufstellen muss.“ Dabei erwähnten beide auch noch einmal, dass zusätzliche Gelder – mit Ausnahme von Essensgeld – nicht seitens der Tagespflegepersonen von den Eltern erhoben werden dürfen. Zuzahlungen – egal in welcher Form – sind neben der öffentlichen Förderung von Kindertagespflege ausdrücklich untersagt.

Neue Webseite mit Infos geht in Kürze online
Infoschreiben für die Tagespflegepersonen und die Eltern wurden jetzt rausgeschickt, die Stadt bittet die Tagespflegepersonen und Eltern um eine zügige Rückmeldung der Stunden, die die Eltern gebucht haben. Außerdem geht in Kürze eine Seite unter www.aachen.de/tagespflege online, auf der die genaue Richtlinie, und die Tagespflegesatzung der Stadt ebenso zu finden sind, wie eine Sammlung von FAQs für Eltern und Tagepflegepersonen. „Die FAQs haben sich aus den Gesprächen und Beratungen der vergangenen Wochen ergeben. Und die Seite wird auch keinesfalls statisch sein. Wenn neue Fragen oder Gesichtspunkte auftauchen, wird sie selbstverständlich ergänzt“, versichert Kaldenbach.

Hohe Wertschätzung
Fachbereichsleiter Heinrich Brötz betonte noch einmal, wie wichtig für die Stadt die engagierte Arbeit der Tagesmütter und -väter sei: „Wir haben hier eine hohe Wertschätzung, sie sind eine große Hilfe für die Kinderbetreuung in Aachen. Und für einige Kinder ist die Tagespflege genau die richtige Betreuungsform.“

20.03.2019