Der vorsorgende Bodenschutz hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit der Böden zu erhalten und unvermeidliche Einwirkungen zu minimieren und auszugleichen.
Die Untere Bodenschutzbehörde berücksichtigt die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes und bringt sie in Planungs- und Genehmigungsverfahren ein. Bei planungsrelevanten Fragestellungen sind besonders wertvolle und damit schutzwürdige Böden zu berücksichtigen. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden Entwicklung dar.