Foto: Recyclingmaterial – Haufwerk vor Einbau 2001
Wissenswertes
Im Rahmen von Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden fällt nach abfalltechnischer Separierung mineralischer Bauschutt an. Wird dieser Bauschutt in einer mobilen oder stationären Anlage aufbereitet, liegt ein mineralischer Ersatzbaustoff oder genannt Recycling-Baustoff (RC) vor. Je nach Zusammensetzung und den Inhaltsstoffen wird zwischen einer besseren Qualität (RC I-Material) und einer schlechteren Qualität (RC-II) unterschieden, wenn es sich nicht um spezielle Recyclingmaterialien (z.B. Hochofenschlacke) handelt. Im Erd- und Straßenbau lässt sich das Recyclingmaterial dauerhaft wirtschaftlich sinnvoll wiederverwerten.
Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe muss so erfolgen, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderungen nicht zu besorgen sind. Gemäß der Ersatzbaustoffverordnung ist der Einbau nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen anzeigepflichtig oder erlaubnispflichtig.
Zuständige Behörde
- Erlaubnisbehörde zum Einbau von Recyclingmaterial, Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen
Unterlagen zum Einbau von Recyclingmaterial