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Baumschutz, Baumschutzsatzung



 

Bäume sind wertvolle Schattenspender, sie reinigen die Luft, speichern Kohlendioxid und setzen Sauerstoff frei. Die Aachener Baumschutzsatzung schützt Bäume, die eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Fällungen oder Eingriffe in Kronen oder Wurzelbereiche müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und genehmigt werden. Verstöße (d.h. Eingriffe ohne Genehmigung) können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Baumschutzsatzung vom 14. November 2018 im Wortlaut (PDF)

Baumschutzsatzung vom 14. November 2018 als Faltblatt (PDF)

Antragsformular zur Befreiung nach der Baumschutzsatzung (Ausnahmegenehmigung)

Leitfaden ökologische Baubegleitung zur Sicherstellung des Baumschutzes auf Baustellen (PDF)

Wurzelprotokoll (PDF)

    

Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde

Weitere Informationen zu den Themen Baumkontrolle und -pflege (Stadtbetrieb)