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Festbrennstoffverordnung

Aachener Festbrennstoffverordnung (PDF)

Am 9. Oktober 2010 ist in Aachen die Festbrennstoffverordnung in Kraft getreten. Sie betrifft sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen), die mit festen Brennstoffen (z.B. Holz oder Kohle) betrieben werden, und gilt im ganzen Stadtgebiet. Das Ziel war und ist, den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub zu reduzieren und so die Luftqualität in der Stadt zu verbessern.

Öfen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb waren, gelten als Bestandsanlagen. Wenn diese die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht einhielten, mussten sie bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet, gegen neue Öfen ausgetauscht oder spätestens am 31. Dezember 2014 stillgelegt werden. Für die Bewertung ist der jeweilige Bezirksschornsteinfeger zuständig.

Neue Anlagen unterliegen anderen Grenzwerten. Auch wenn diese Grenzwerte inzwischen bundesweit gelten (siehe Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV)), sollte beim Kauf von Öfen auf deren Einhaltung geachtet werden.

   

Beratung und weitere Informationen

Wer sich über die Aachener Festbrennstoffverordnung informieren möchte, findet hier Rat: