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Inhalt



Lastenradförderprogramm

für Aachener Familien

(Letzte Aktualisierung: 03.04.2024)

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Um die von der Stadt Aachen gesteckten Klimaziele zu erreichen, werden im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) auch 2024 wieder Familien mit Kindern bei der Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern unterstützt. In diesem Jahr werden 300.000 Euro bereitgestellt um Aachener Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Umstieg von der individuellen Pkw-Nutzung auf eine emissionsarme Mobilität zu fördern.

Antragstellung ist freigeschaltet

Die Förderantragsstellung ist bereits freigeschaltet. Zuwendungsbescheide werden jedoch erst mit erlangen der Rechtskraft des Haushaltes der Stadt Aachen versendet.

Zum Antragsformular für das Lastenradförderprogramm 2024

Die Förderrichtlinie beinhaltet eine soziale Staffelung der Förderhöhen. Die genauen Förderhöhen können Sie der angehängten Förderrichtlinie entnehmen.

Für Ihren Antrag benötigen Sie ein Angebot über ein zu kaufendes Lastenrad oder einen Anhänger und einen Einkommensnachweis. Damit können Sie im Serviceportal der Stadt Aachen den Antrag direkt online stellen. Bitte nutzen Sie dazu Ihren aktuellsten Bescheid über die Festsetzung der Kita bzw. OGS Beiträge. Dieses Dokument wurde von der Stadt Aachen ausgestellt und dient der Eingruppierung in die einzelnen Förderstufen. Ihr Kind ist (noch) nicht in der Kita/ OGS, oder ist von den Kita Gebühren befreit? Bitte senden Sie mit Ihrem Antrag aussagekräftige Dokumente wie beispielsweise den letzten Kita/ OGS Bescheid in Kombination mit aktuellen Nachweisen zum Haushaltsbruttoeinkommen zu.

Eine Antragsstellung ist fortlaufend möglich. Die Bearbeitung richtet sich dabei nach dem Eingangsdatum der Anträge, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Um zukünftig auf belastbare Aussagen über mögliche Veränderungen im Mobilitätsverhalten zurückgreifen zu können, sollen Geförderte etwa ein Jahr nach Erwerb ihres Transportrades oder Anhängers an einer Befragung teilnehmen.

Es ist zu beachten, dass die Anschaffung grundsätzlich nicht vor Zugang der Förderzusage erfolgen darf.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wer kann einen Antrag stellen?

Gefördert werden Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erstwohnsitz in Aachen
  • mindestens ein Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt

Eine Förderung von Sonderfällen ist auf Antrag und nach individueller Prüfung möglich. Details dazu in der Förderrichtlinie. Als Beispiele seien hier genannt:

  • Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte, auch wenn die zu befördernde Person das Alter von 18 Jahren überschritten hat.
  • Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen.
  • Förderung von Antragsstellenden mit besonderer Multiplikatorwirkung, wie beispielsweise Beschäftigte in der Kindesbetreuung, wenn das Rad nachweislich auch im Rahmen der Tätigkeit eingesetzt wird.

Was wird gefördert

Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei- oder dreirädrigen, serienmäßigen Lastenrades, welches mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann. Der Transportzweck steht beim Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform. Es muss daher folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • verlängerter Radstand von mindestens 130 cm bei zweirädrigen Lastenrädern
  • Zulassung für mindestens 45 kg Zuladung (ohne Fahrer)
  • Transportmöglichkeit, die nicht ablösbar mit dem Lastenrad verbunden ist, mit einem Transportvolumen von mindestens 70 Litern und/ oder zwei festverbaute Kindersitze

Abweichend davon werden auch sogenannte Longtails gefördert, sofern für diese Lastenräder fahrzeugtypische Komponenten gekauft werden, welche auch diese Räder zum Einsatz als Lastenrad befähigen und sich dadurch eindeutig von einem normalen Pedelec unterscheiden.
Dazu gehört bspw. die Kombination eines festverschraubten Transportbehälters am Lenker mit mehreren Kindersitzen hinter dem Fahrersitz. Ein einfacher Kindersitz reicht zur Erlangung der Förderfähigkeit nicht aus. Die Stadt Aachen behält sich das Recht vor, Förderanträge abzulehnen, wenn die Befähigung zum Lastenrad nicht oder nicht eindeutig einzuordnen ist.
Gefördert werden zudem Fahrradanhänger.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die maximale Förderhöhe für den Kauf eines neuen E-Lastenrades beträgt 2.500 €. 
  • Lastenräder ohne pedalelektrische Unterstützung werden mit einem Betrag von maximal 1.250 € gefördert 
  • Fahrradanhänger werden mit einem Maximalbetrag von 400 € gefördert. 
  • Die Förderung ist in Anlehnung an die Satzung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen gestaffelt. Bei der Antragsstellung ist der aktuelle „Bescheid über die Festsetzung von Elternbeiträgen nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung vom 30.10.2007 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Beitragssatzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Sinne des o.a. Gesetzes“ in Kopie einzureichen. Antragsstellende, welche den Bescheid nicht einreichen können, müssen sich selbst eingruppieren. Bei der Beurteilung können entsprechende Nachweise gefordert werden. 
  • Die Fördersätze ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Es gilt eine maximale Förderquote der Anschaffungskosten für die Einkommensgruppen 1-2 von 80% sowie von 50% für die Einkommensgruppen 3-7.

  • Einkommens-gruppe Summe der Haushaltseinkünfte Förderhöhe  Förderung  Förderhöhe
    Jahreseinkommen E-Lastenrad Lastenrad Fahrradanhänger
    1 bis 28.000 € 2.500 € 1.250 € 400 €
    2 bis 40.000 € 2.200 € 1.100 € 350 €
    3 bis 54.000 € 2.000 € 1.000 € 300 €
    4 bis 68.000 € 1.600 € 800 € 200 €
    5 bis 87.000 € 1.200 € 600 € 100 €
    6 bis 105.000 € 800 € 400 € 100 €
    7 bis 120.000 € 300 € 150 € 0 €
    8 über 120.000 € 0 € 0 € 0 €

Eine Kombination mit weiteren Zuschüssen (Bund/ Land NRW/ Dritte) ist nicht zulässig.

Wo und wie kann ich einen Antrag stellen?

Einfach, schnell und digital im Serviceportal der Stadt Aachen. Dazu einfach das digitale Formular ausfüllen, weiteren Anweisungen im Prozess folgen und den Antrag direkt einreichen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag über das Serviceportal der Stadt Aachen. Hier können Sie auch die Dokumente hochladen. Eine postalische Antragsstellung oder Antragstellung per E-Mail ist nur nach individueller Absprache möglich. Dies dient der Beherrschbarkeit der erwarteten hohen Nachfrage und verkürzt die Bearbeitungszeit für alle Antragsstellenden enorm.

Wie ist der Ablauf nachdem ich meinen Antrag gestellt habe?

  1. Ihr Antrag wird geprüft, sollte noch etwas fehlen, erhalten Sie eine Mitteilung. Im Anschluss erhalten Sie bei positivem Prüfergebniseine Förderzusage sowie den Vordruck des Verwendungsnachweises. Jetzt können Sie Ihr Rad bestellen/ kaufen.
  2. Reichen Sie den bereitgestellten Verwendungsnachweis, sowie die geforderten Dokumente ein.
  3. Ihr Vorgang wird abschließend bearbeitet und Sie erhalten die Zahlung auf das im Antrag angegebene Bankkonto

Kann ich die Förderung auch mit einem Fahrradleasing verbinden?

Das ist möglich, im Antrag muss dies im entsprechenden Feld angegeben werden. Mit der Antragsstellung muss das Angebot des Händlers hochgeladen werden. Mit der Förderzusage erhalten Sie einen Verwendungsnachweis als Vordruck. Dieser muss zusammen mit dem Leasingvertrag bei der Stadt Aachen eingereicht werden. Zusätzlich wird eine formlose Absichtserklärung zur Übernahme des Lastenrades nach Ablauf der mindestens dreijährigen Leasingdauer benötigt. Im Anschluss erhalten Sie die Förderung auf Ihr im Antrag angegebenes Bankkonto.

Ist mein Antrag eingegangen?

Bei erfolgreicher Übermittlung über das Serviceportal erhalten Sie eine Bestätigung. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der großen Nachfrage bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen, sollten Sie dann noch keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich gerne unter lastenrad@mail.aachen.de

Wie erfahre ich, ob noch Fördermittel zu Verfügung stehen?

Es wird darum gebeten, von Nachfragen zur Mittelverfügbarkeit abzusehen. Sollten die Fördermittel erschöpft sein, wird dies hier kommuniziert. 

Was ist, wenn ich keine Förderung mehr bekomme?

Aufgrund der Vielzahl der Anträge kann es passieren, dass nicht alle Anträge bewilligt werden können. Es wird aber im Jahr 2025 voraussichtlich einen weiteren Förderzeitraum geben. Zusätzlich können Lastenräder an verschiedenen Stellen ausgeliehen werden. Mehr Informationen dazu unter aachen.de/lara.

Kann ich eine Förderung auch nachträglich bekommen?

Nein, das ist leider nicht möglich, die Förderung soll Familien und Alleinerziehende zum Umstieg vom Auto auf ein (E-) Lastenrad bewegen, die bisher noch nicht über ein Lastenrad verfügen.

Ich möchte ein anderes Rad beschaffen als im Antrag angegeben, ist das möglich?

Ja dies ist möglich, es wird jedoch empfohlen eine Mail mit dem Änderungswunsch an lastenrad@mail.aachen.de zu senden, damit eine Förderfähigkeit des alternativen Rades bestätigt werden kann.

Der von mir ausgewählte Händler kann das angebotene Rad nicht mehr liefern, kann ich den Händler nach Antragsstellung noch wechseln?

Das ist möglich und muss nicht an die Stadt gemeldet werden, wenn es sich um das gleiche Modell handelt.

Wann erhalte ich die Auszahlung der Fördermittel?

Nachdem der Verwendungsnachweis sowie die geforderten Unterlagen - und damit Ihr Vorgang - abschließend geprüft wurde, erhalten Sie die Zahlung des Förderbetrags unaufgefordert auf Ihr im Antrag angegebenes Bankkonto. Sollten Sie 4 Wochen nach Einreichen weder Rückmeldung oder Zahlungseingang erhalten haben, wird um Nachricht an lastenrad@mail.aachen.de gebeten.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Stadt Aachen nutzt Ihre Daten um Ihre Berechtigung auf eine Förderung zu überprüfen, dazu werden Ihre Angaben mit den bei der Meldebehörde hinterlegten Daten abgeglichen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz finden Sie im Datenschutzblatt sowie in der Förderrichtlinie.

Ich wohne in der Städteregion, kann ich auch eine Förderung beantragen?

Leider nicht, das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Antragsstellende, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Aachen haben.

Wie sichere ich mein neues Lastenrad am besten?

Die Polizei empfiehlt in den Diebstahlschutz eines Rades 10% des Kaufpreises zu investieren. Bewährt hat sich die Kombination aus zwei unterschiedlichen Schlössern (Bügel-, Falt-, Kettenschloss, etc.). Zusätzlich können bei vielen Rädern GPS Sender eingesetzt werden, was für hochwertige Räder sinnvoll sein kann. Das Rad sollte immer an einem festen Gegenstand angeschlossen werden, die Entnahme des Akkus ist ebenfalls empfehlenswert.

Auch zu einer Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus wird dringend geraten.

Ihre Fragen wurden noch nicht abschließend beantwortet?

Melden Sie sich gerne per E-Mail an lastenrad@mail.aachen.de