Sport kann man an vielen Orten treiben. Die klassischen Sportarten spielen sich meist in ebenso klassischen Sportstätten ab. Sportplätze und Stadien, Sport- und Turnhallen sowie Schwimmbäder werden von den Kommunen bereitgestellt, um den Schul- und Vereinssport zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es Spezialsportstätten für bestimmte Sportarten, wie beispielsweise Schießstände, Kegel- und Bowlingbahnen, Tennisplätze und -hallen sowie Reithallen. Außerdem gibt es immer zahlreicher kommerziell betriebene Fitnesscenter, in denen vereinsungebundenen Sportlern täglich die Möglichkeit geboten wird, sich auf vielfältige Weise sportlich fit zu halten.
Aber auch der Wald ist seit vielen Jahrzehnten Trainings- und Wettkampfort vieler Sportler*innen. Während noch vor 40 Jahren fast nur leistungsorientierte Langstreckenläufer*innen dort trainierten, wird der Wald heutzutage von den Freizeitjoggern regelrecht „bevölkert“. Der Laufboom nimmt gerade in den letzten Jahren früher nicht für möglich gehaltene Formen an. Cityläufe bis hin zum Marathonlauf haben riesige Teilnehmerzahlen; das hierzu erforderliche Training wird vorwiegend im Wald absolviert. Volksläufe und Crossläufe werden auch wettkampfmäßig im Wald ausgetragen.
Was ist aber zu beachten, wenn man im Wald Sport treiben will? Braucht man Genehmigungen dazu, wie für die meisten anderen Sportstätten? Ein Blick in das Landesforstgesetz NRW gibt weitgehend Aufklärung. Im § 2 Abs. 4 steht, dass „organisierte Veranstaltungen im Wald vor Beginn der Maßnahme der Forstbehörde rechtzeitig anzuzeigen sind“. Hier könnte es nun für den/die Aachener Bürger/in etwas kompliziert werden. Zuständige Forstbehörde ist nämlich nicht das Gemeindeforstamt Aachen, sondern das Forstamt Eschweiler. Das Gemeindeforstamt Aachen ist also nicht Forstbehörde im Sinne des Gesetzes; es bewirtschaftet die Waldflächen der Stadt Aachen und vertritt die Interessen der Stadt Aachen als Waldeigentümerin. Theoretisch müsste also die Anzeige einer organisierten Veranstaltung im Aachener Wald an das Forstamt Eschweiler gehen, dieses müsste sich dann beim Gemeindeforstamt Aachen erkundigen, ob aus Sicht der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers Bedenken bestünden, bevor es der/dem Veranstalter/in einen Bescheid zukommen lassen könnte. Um dies für den/die Bürger/in einfacher zu machen, gibt es zwischen dem Forstamt Eschweiler und dem Gemeindeforstamt Aachen eine Absprache, dass die Anzeige einer organisierten Veranstaltung direkt an das Gemeindeforstamt gehen kann; dieses schickt dem Forstamt Eschweiler eine Kopie über die Zustimmung und evtl. Auflagen, womit dann der gesetzlichen Anzeigepflicht Genüge getan ist.
In der Praxis heißt das Folgendes:
Wenn man im Aachener Wald trainieren möchte, egal ob regelmäßig oder unregelmäßig, ist das keine Veranstaltung im Sinne der erwähnten gesetzlichen Bestimmung; jedenfalls dann nicht, wenn es sich um einzelne Sportler oder um kleinere, überschaubare Gruppen handelt. Also braucht man dies dem Gemeindeforstamt nicht anzuzeigen. Soll allerdings ein offizieller Wettbewerb im Wald stattfinden oder organisiertes Training mit größeren Teilnehmerzahlen und auf festgelegten Strecken, so ist dies dem Gemeindeforstamt anzuzeigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dort Leistungssport oder Breitensport stattfindet, sondern maßgebend ist, ob ein Veranstaltungscharakter gegeben ist. Dies gilt grundsätzlich, also für alle Sportarten. Wird die Genehmigung des Gemeindeforstamtes mit Auflagen verbunden, ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zurzeit 25,00 EUR zu zahlen. Ganz wichtig ist, dass beabsichtigte Streckenabsperrungen und Hinweisschilder vorher mit der Forstbehörde abgesprochen werden. Beim Training sollten stets nur die normalen Waldwege von Läufer*innen, Radfahrer*innen und Mountainbiker*innen benutzt werden. Für Sportler sollte es selbstverständlich sein, dass im Wald nicht nur das Fair Play gilt - Rücksichtnahme auf andere Sportler*innen, Spaziergänger*innen und Kinder -, sondern dass der Wald umweltverträglich genutzt wird, dass also weder Pflanzen und Tiere beschädigt werden, noch Abfall hinterlassen oder Lärm gemacht wird.
Die Anschrift des Gemeindeforstamtes Aachen lautet:
Stadt Aachen
- Fachbereich Umwelt -
Gemeindeforstamt
Monschauer Straße 6
52076 Aachen
Die Faxnummer lautet 0241/432-3692. Telefonisch ist die Dienststelle über 0241/432-3691 erreichbar. Wer aufgrund dieses Beitrags noch Fragen hat, wendet sich am besten nicht an den Fachbereich Sport, sondern direkt an das Gemeindeforstamt.