Voraussetzungen
Pflegekinderdienst: Voraussetzungen für Eltern
Ein fremdes Kind in die Familie aufzunehmen, erfordert von allen beteiligten Personen viel. Kraft, Geduld, Zuneigung, Verlässlichkeit, Einfühlungs- und Durchhaltevermögen der Pflegeeltern sind wesentlich für die Entwicklung des Kindes. Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, betrifft nicht nur die Erwachsenen – leibliche Kinder, Verwandte und sogar Freunde können auf dieses neue Familiengefüge Einfluss nehmen.
Denken Sie bitte daran: Wir suchen Familien für Kinder, aber nicht Kinder für Familien! Die Entscheidung für ein Pflegekind sollte gut überlegt sein und von allen Familienmitgliedern mitgetragen werden. Verschaffen Sie sich also zunächst Gewissheit darüber, ob Sie all das für ein fremdes Kind aufbringen können und weshalb Sie es überhaupt wollen.
Hier sagen wir Ihnen, welche formalen Voraussetzungen es für Pflegeeltern gibt.
Lebensform
Es kommen neben der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familien alle Familienformen, also auch Einzelpersonen, Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften, verschieden- oder gleichgeschlechtlich, als Betreuungssysteme in Frage. Die Bewerber müssen die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland akzeptieren. Religiöser, politischer oder weltanschaulicher Extremismus ist ein Ausschlusskriterium.
Altersgrenzen
Es gibt im Prinzip keine starren Altersgrenzen. Das Alter ist ein Indikator, der auf andere Merkmale verweist, etwa Lebenserfahrung, Belastbarkeit oder Flexibilität. Der Altersunterschied zwischen Pflegeperson und Kind sollte nicht zu groß sein und nach Möglichkeit nicht größer als 40 Jahre.
Einkommensverhältnisse
Die Bewerber müssen ein gesichertes Einkommen und eine geordnete finanzielle Situation haben. Sie müssen ihren eigenen Lebensunterhalt selbst bestreiten können – das Pflegegeld darf nicht die Haupteinnahmequelle sein. Einkommensnachweise müssen vorgelegt werden.
Wohnverhältnisse
Die Wohnverhältnisse müssen ausreichend Raum zur Entfaltung des Pflegekindes bieten. Es sollten Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein. Ganz wichtig ist aber auch der Platz im Herzen!
Berufstätigkeit
Die Berufstätigkeit darf der Betreuung und Versorgung des Pflegekindes nicht entgegen stehen. Pflegepersonen müssen bereit und in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit den Bedürfnissen des Kindes anzupassen.
Religionszugehörigkeit
Das Kind muss die Möglichkeit haben, sich in seiner Religion zu entfalten. Ist die Religionszugehörigkeit noch nicht bestimmt, müssen die Wünsche der abgebenden Eltern akzeptiert und beachtet werden.
Gesundheit
Der Bewerber muss über einen längeren Zeitraum psychisch und physisch in der Lage sein, die Versorgung des Kindes sicherzustellen. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie sich ggfs. einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, die sich an den Notwendigkeiten des Einzelfalls orientiert.
Soziales Umfeld
Eine positive Grundeinstellung zur Aufnahme eines Pflegekindes im sozialen Umfeld der Pflegepersonen ist sehr wichtig.
Vorstrafen
Ein polizeiliches Führungszeugnis wird erwartet. Eventuelle Vorstrafen sind nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. Ausschlusskriterien sind allerdings immer Vorstrafen, die etwa wegen sexuellen Missbrauchs, Kindesmisshandlung, Körperverletzung oder Gewaltverbrechen verhängt worden sind.
Kinder in der Pflegefamilie
Die Bedürfnisse bereits in der Familie lebender Kinder müssen berücksichtigt werden.
Psychologische Eignungskriterien
Es gibt eine Reihe von Merkmalen, die wichtig für ein förderliches Zusammenleben von Pflegepersonen und -kindern ist. Dazu zählen:
- Freude am Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen
- Flexibilität
- Belastbarkeit und Frustrationstoleranz
- Symptomtoleranz
- Problemlösungsstrategien
- Empathie für das Kind
- Toleranz
- Offenheit und emotionale Ausdrucksfähigkeit
- Lernfähigkeit
- Bindung-/Beziehungsfähigkeit
- Bereitschaft, sich mit der Lebensgeschichte des Kindes auseinander zu setzenv
- partnerschaftliche Stabilität
- Lebensziele
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.