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Inhalt



FAQ Erstwohnsitz

"Muss man dann extra GEZ bezahlen?"

Für die GEZ ist die Frage Erst- oder Zweitwohnsitz ohne Bedeutung. Wenn Du BAföG-berechtigt bist, kannst Du einen Antrag auf Befreiung stellen.

 

"Gibt das nicht Stress mit den Versicherungen?"

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Lebensversicherung sind vom Wohnsitz unabhängig.

 

"Musst ich dann eine extra Haftpflicht abschließen?"

Bei der Haftpflichtversicherung sind Studierende im Allgemeinen bis 25 Jahre (zum Teil auch bis 27 Jahre) mit den Eltern mitversichert, auch bei Erstwohnsitz am Studienort.

 

"Kann mein Auto über meine Eltern angemeldet bleiben?"

Wenn Du ein auf Deine Eltern angemeldet Auto mitbenutzt, muss es nicht umgemeldet werden. Du bekommst allerdings nur einen Anwohner-Parkausweis, wenn Du Deinen Erstwohnsitz in Aachen angemeldet hast.

 

"Bekommen meine Eltern dann noch Kindergeld?"

Deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld für Dich, egal, wo Du angemeldet bist. Hier ist nur Dein Alter entscheidend.

 

"Wie sieht das mit Steuervergünstigungen meiner Eltern aus?"

Bei steuerlichen Vergünstigungen für Eltern ist es nicht Voraussetzung, dass Du in der Wohnung der Eltern mit Erstwohnsitz gemeldet bist. Beim Haushaltsfreibetrag genügt es, wenn Du mit Zweitwohnsitz bei Deinen Eltern gemeldet bist. Beim Baukindergeld/Eigenheimzulage musst Du zu irgendeinem Zeitpunkt des Förderzeitraums zum Haushalt des Berechtigten gehören. Eine spätere Ummeldung mit Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes schadet somit nicht.