Klima - Checkliste
Die Klima-Checkliste wurde am 04.03.2021 vom Planungsausschuss und am 22.04.2021 vom Ausschuss für Umwelt und Klima beraten.
Die Klima-Checkliste soll dazu dienen, sämtliche Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange im Planungsprozess zu prüfen, zu bewerten und transparent darzustellen. So stellt sie ein Instrument zur Entscheidungsvorbereitung in der Stadtverwaltung dar und soll politischen Gremien bei der Entscheidungsfindung behilflich sein.
Die Klima-Checkliste gliedert sich in drei Planungsstufen, wobei die letzte Stufe wiederum unterteilt ist:
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Planungsstufe 1: Generelle Einschätzung der Fläche aus Sicht des Klimaschutzes und der Klimaanpassung / Planungsvoraussetzungen
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Planungsstufe 2: Klimaschutz und Klimaanpassung im Städtebaulichen Vorentwurf / Entwurf
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Planungsstufe 3: Umsetzung
a) Klimaschutz und Klimaanpassung im Bebauungsplan
b) Klimaschutz und Klimaanpassung in vertraglichen Regelungen
Die Checkliste soll entsprechend dem jeweiligen Planungs- bzw. Verfahrensstand angewendet werden. In der ersten Planungsstufe soll die Checkliste möglichst ausgefüllt werden, bevor ein konkreter Entwurf für eine Fläche vorliegt, so dass Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange bei Planungen bereits frühzeitig berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse sollen auch in den Erläuterungsbericht zu Bebauungsplänen im Rahmen der Programmberatung oder der frühzeitigen Beteiligung einfließen. Zur Offenlage von Bebauungsplänen soll die Checkliste bis zur Planungsstufe 3a ausgefüllt als Bestandteil der Begründung vorgelegt und der Vorlage als Anlage beigefügt werden. Die Ergebnisse sollen zudem umfassend in der Begründung erläutert werden, um den Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung gerecht zu werden. Gleichzeitig soll die Klima- Checkliste auch als Entscheidungsgrundlage für gutachterliche Leistungen dienen, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu erbringen sind.
Am Ende jeder Planungsphase erfolgt eine Zusammenfassung der Bewertung, die bei den Planungsphasen 1 und 2 neben den Plus- und Minuspunkten auch eine zusammenfassende verbalargumentative Bewertung enthält. Ferner werden Anforderungen an die jeweils nächste Planungsphase formuliert.
Es ist beabsichtigt, die Klima-Checkliste ab sofort bei städtebaulichen Planungen und Bebauungsplänen anzuwenden. Das soll auch für laufende Bebauungsplanverfahren gelten, die sich vor dem Offenlagebeschluss befinden.
Der folgende Link führt zu der Klima-Checkliste: hier !