Bewohnerparkausweise
Voraussetzungen und Gebühr
- Hauptwohnsitz innerhalb der jeweiligen Parkzone und
- Zulassung des Fahrzeuges auf den Antragsteller innerhalb der Parkzone
Ausnahme bei abweichendem Halter: Nur bei Firmenfahrzeugen, wenn die private Nutzung steuerlich berücksichtigt wird, und bei Studierenden, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird. Zudem bei Auszubildenden, die ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kraftfahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
Für Bewohnerinnen und Bewohner, die Mitglied einer Car-Sharing-Organisation sind, gilt das Bewohnerparkrecht innerhalb der jeweiligen Parkzone des Hauptwohnsitzes nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisationen.
Für die Ausstellung des Ausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,- Euro bei einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellung erhoben. Grundlage für die Gebührenerhebung ist Gebühren-Nr. 265 der Anlage 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Alle anspruchsberechtigten Bewohnerinnen und Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.
Antrag
Online
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis jetzt nicht nur online beantragen, sondern auch Zuhause ausdrucken.
Persönlich
Bitte wenden Sie sich an folgende Einrichtungen:
Bürgerservice Bahnhofplatz / Bürgerservice Katschhof
Bezirksamt Brand
Bezirksamt Eilendorf
Bezirksamt Haaren
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Bezirksamt Laurensberg
Bezirksamt Richterich
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
- bei abweichendem Fahrzeughalter eine Nutzerbescheinigung
- bei Dienstwagen der Firma: Nutzerbescheinigung Firmenfahrzeuge
- bei Studierenden: Nutzerbescheinigung Studierende
- bei Auszubildenden: Nutzerbescheinigung Auszubildende - Nachweis über aktuelle Immatrikulation (BlueCard in Verbindung mit Semesterticket im ÖPNV oder Studienbescheinigung)
- Nachweis zum Ausbildungsverhältnis
- Nachweis über das Azubi-Abo für den Bus- und Bahnverkehr
- bei Mitgliedschaft in einer Car-Sharing-Organisation:
- Vertrag über die Mitgliedschaft bei einer Car-Sharing-Organisation
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach Entrichtung der Gebühr wird der Ausweis sofort ausgestellt. Bei einem Verlängerungsantrag sind die Unterlagen ebenfalls vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag frühestens ein Monat vor Ablauf Ihres bisherigen Bewohnerparkausweises gestellt werden kann.
Änderungen
Bei Wechsel der Parkzone nach Umzug oder Austausch des Fahrzeuges kann der Ausweis geändert werden. Die Gebühr dafür beträgt 10 Euro. Die Antragsunterlagen müssen vorgelegt werden.