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E-Ladestationen

Elektro-Fahrzeuge parken während der Bedienzeiten der Parkscheinautomaten mit Parkscheibe zwei Stunden lang gebührenfrei. Voraussetzung ist, dass sie ein deutsches E-Kennzeichen haben. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen und Vignette parken ebenfalls mit Parkscheibe zwei Stunden lang gebührenfrei. Diese Regelung gilt nur auf öffentlichen Parkplätzen.

 
 
Öffentliche Ladesäulen

  • 2 Stunden lang während des Ladevorgangs an AC-Ladesäulen (7-21 Uhr)
  • 1 Stunde während des Ladevorgangs an DC-Ladesäulen (Schnellladesäulen, 7-21 Uhr)
  • unbegrenzt nachts von 21 bis 7 Uhr  

 Hier sehen Sie, welche Ladesäulen verfügbar sind und wie sie genutzt werden können.

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16.11.2023