E-Ladestationen
Elektro-Fahrzeuge parken während der Bedienzeiten der Parkscheinautomaten mit Parkscheibe zwei Stunden lang gebührenfrei. Voraussetzung ist, dass sie ein deutsches E-Kennzeichen haben. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen und Vignette parken ebenfalls mit Parkscheibe zwei Stunden lang gebührenfrei. Diese Regelung gilt nur auf öffentlichen Parkplätzen.
Öffentliche Ladesäulen
- 2 Stunden lang während des Ladevorgangs an AC-Ladesäulen (7-21 Uhr)
- 1 Stunde während des Ladevorgangs an DC-Ladesäulen (Schnellladesäulen, 7-21 Uhr)
- unbegrenzt nachts von 21 bis 7 Uhr
Hier sehen Sie, welche Ladesäulen verfügbar sind und wie sie genutzt werden können.