Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen



Inhalt



Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung

Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung

Vor der Antragstellung sollten Sie sich mit dem Förderprogrammund den benannten Fördervoraussetzungen der einzelnen Maßnahmen vertraut machen. Die wichtigsten Fragen finden sie auch im Dokument Infoblatt Antragstellung zum Download.

  • Ausschluss der steuerlichen Ermäßigung § 35c EStG
    Sanierungskosten können nur einmal steuerlich berücksichtigt werden. Wenn die Förderung der Stadt Aachen oder eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden, ist eine Beantragung der steuerlichen Abschreibung der entstandenen Sanierungskosten beim Finanzamt nach §35c EStG nicht mehr möglich. Weitere Informationen zu Abschreibung nach §35c EstG erhalten Sie bei ihrem örtlichen Finanzamt.
  • Förderung nur möglich für Objekte im Stadtgebiet Aachen
    Die Förderung der Stadt Aachen kann nur für Gebäude im Stadtgebiet Aachen beantragt werden. Für Objekte in der Städteregion Aachen können sie sich hier über die Förderprogramme der Städteregion informieren.
  • Mindestfördersumme von 500 €!
    Es werden nur Anträge gefördert die eine Mindestfördersumme von 500 € (brutto) erreichen. Anträge mit Fördersummen unter 500 € werden abgelehnt. Prüfen Sie vor Antragstellung, ob die Mindestsumme erreicht wird.
  • Wann muss der Antrag gestellt werden?
    Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Service Portal. Danach kann mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Liegen Ihnen für alle förderfähigen Maßnahmen aussagekräftige Angebote vor?
    Auf Basis der eingereichten Angebote wird Ihr Förderbetrag berechnet. Entsprechen die Angebote nicht dem letztendlichen Auftragsvolumen wird Ihr Förderbetrag möglicherweise zu gering bewertet und kann dann zur Auszahlung nicht mehr angehoben werden.
  • Sind die geforderten Effizienzwerte dem Angebot eindeutig zu entnehmen?
    Angebote denen die geforderten U-Werte und Nachweise (siehe Richtlinie) nicht entnommen werden können, führen dazu, dass die Maßnahme für die Förderung nicht berücksichtigt werden kann. In umfangreichen Angeboten markierten Sie bitte die zutreffenden Positionen. Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung.
    Wichtig: Bei Angeboten zum Tausch von Fenstern werden in den Angeboten oft die Ug-Werte benannt (nur das Fensterglas). Für die Förderung wird der Nachweis der Uw-Werte gefordert (Fensterrahmen und Glas). Achten Sie bei den Angeboten auf die Ausweisung der Uw-Werte, um die Förderung erhalten zu können. Für den Fenstertausch ist die Fläche der Fenster maßgeblich. Fügen Sie immer eine Berechnung der Fensterflächen bei. Diese ist in der Regel nicht Bestandteil der Angebote.
  • Wie kann ich die Boni beantragen?
    Boni für die Kombination verschiedener Fördermaßnahmen können nur bewilligt werden, wenn die erforderlichen Maßnahmen auch im gleichen Antrag beantragt werden. Wählen Sie dafür die entsprechenden Maßnahmen im Antrag und die zugehörigen Boni aus. Entsprechende Angebote müssen dem Antrag beigefügt werden.


Weitere Informationen:
Übersicht Informationen zum Förderprogramm
Förderkonditionen
Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung
Beratung
Infos zur Antragstellung
Auszahlung

Beratung

altbau plus
www.altbauplus.info
AachenMünchener-Platz 5
52064 Aachen
fon: 0241 / 413888-0
info@altbauplus.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi: 10 - 13 Uhr
Di, Do: 14 - 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Dokumente

Kontakt

Rückfragen zu eingereichten
Anträgen per
mail: altbau@mail.aachen.de
oder
fon: 0241/43236-990
Mo, Do, Fr: 9:30 - 12:00
Do: 13:30 - 15:30