Erstattung von Verdienstausfall bei Sonderurlaub für Ehrenamt bei Jugendfreizeit
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, sich den Verdienstausfall für die ehrenamtliche Mitwirkung an einer Jugendfreizeitmaßnahme erstatten zu lassen, sofern der Arbeitgeber dafür unbezahlten Sonderurlaub gewährt. Eine Erstattung wird aber nicht von den Trägern der Maßnahme, sondern über den Landschaftsverband Rheinland refinanziert. Sofern beispielsweise der BDKJ Träger der Maßnahme ist, geschieht die Erstattung über den Jugendförderplan NRW (online zu beantragen unter: www.bdkj-nrw.de/service/sonderurlaub-ab-2015.html).
Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten sie hier...
mehr...