Bauen von A bis Z (I-L)
Immissionsschutz
Immissionsschutz ist Schutz vor erheblichen Schadstoffeinwirkungen, z.B. vor Abgasen, Lärm, Erschütterungen, Gerüchen, Wärme und Strahlen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Gebäude. Im Baugenehmigungsverfahren wird ggf. auch geprüft, ob von einem Vorhaben schädliche oder störende Emissionen ausgehen oder ob entsprechende Schutzvorkehrungen für das geplante Vorhaben erforderlich sind.
Kamine / Schornsteine
Für Kamine und Schornsteine ist keine Baugenehmigung erforderlich. Allerdings müssen sie vom zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister überprüft bzw. abgenommen werden.
Lageplan
Der Lageplan ist Teil der Bauvorlagen. Er ist im Maßstab 1:500 vorzulegen und enthält neben dem geplanten Bauvorhaben z.B. planungsrechtliche Festsetzungen, Geländehöhen, Nachbargebäude, Abstandflächen, Ver- und Entsorgungsleitungen und Einzelheiten von angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen. In besonderen Fällen ist der Lageplan durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu fertigen. Die erforderlichen Inhalte des Lageplans ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen des Landes NRW (BauPrüfVO)
BauPrüfVO zum Herunterladen auf https://recht.nrw.de