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Inhalt



Offenlage zum Entwurf Landschaftsplan

Die politischen Beratungen in den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und dem Planungsausschuss zum Entwurf des Landschaftsplans sind im Ende 2023/Anfang 2024 erfolgt. Der Planungsausschuss hat am 29. Februar als letztes Gremium die Durchführung des 2. gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschrittes mit der Offenlage (Öffentliche Auslegung) beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte am 02.05.24. 

Wann findet die Offenlage statt?
Die Offenlage findet im Zeitraum vom 13.05. – 25.06.2024 statt.
Weitere Informationen zu den Informationsangeboten während der Offenlage finden Sie hier.

Wo finde ich alle Dokumente zum Entwurf des Landschaftsplans?
Der Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsplans liegt während des Zeitraums der Offenlage im Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung (Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Stock, Zimmer 400) öffentlich aus. Er kann während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem werden die Unterlagen online unter beteiligung.aachen.de veröffentlicht. Darüber hinaus können die Karten im Geoportal der Stadt Aachen unter geoportal.aachen.de eingesehen werden. 

Wie kann ich mich in das Verfahren einbringen und beteiligen?
Während der Auslegungsfrist vom 13.05. – 25.06.2024 können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung (Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20) sowie via Mail an landschaftsplan@mail.aachen.de oder über das NRW Beteiligungsportal unter beteiligung.aachen.de eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben. 

Wo finde ich zusätzliche Informationen zu den Grundlagen und Inhalten des Landschaftsplans?

  1. Informationen zu Grundlagen der Landschaftsplanung und den Inhalten - Flyer, welche Pläne gibt es? 
  2. Häufig gestellte Fragen zum neuen Landschaftsplan I FAQ hier 
  3. Vergleichende Darstellung „Landschaftsplan-Entwurf (2024) - Landschaftsplan-Vorentwurf (2018) - rechtskräftiger Landschaftsplan 1988“ - Synopse hier
  4. Verbote, Unberührtheiten und Ausnahmen I Übersicht „kompakt aus Band 1“ hier textliche Festsetzungen
  5. Übersicht Verbote, Unberührtheiten und Ausnahmen nach Nutzergruppen I Eigentümer/Pächter – Erholungssuchende – Betreiber Freizeitanlagen hier Nutzergruppen

An wen wende ich mich, wenn ich weitergehende Fragen habe?
Ansprechpartner*innen bei Fragen zum Landschaftsplanverfahren:

Frau Silke Hermanns:  432 61310
Frau Jasmina Momen:  432 61322
Herr Alexander Dambietz:  432 61311
 

Ansprechpartner bei Fragen zu fachspezifischen Inhalten bei der unteren Naturschutzbehörde:

Herr Gero Röthke: 432 36424