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Inhalt



Änderung des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 und Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 1021 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße -

Bebauungsplan - Projektphase Vorentwurf

Aktuell:Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 10.03.2025 bis 04.04.2025.
Ort: Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20.
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, mittwochs zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Anhörung: Die öffentliche Anhörung der Bürger*innen (Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) findet am 11.03.2025 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Aula der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen, Robert-Schuman-Str. 25, 52066 Aachen, statt.

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Überblick

Projekt: Änderung des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 und Aufstellung des Bebauungsplan - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße -
Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schüt-zenvereine
Größe: 2,3 ha
Geplante Nutzung: Feuer- und Rettungswache, Sportplatz und Spiel- und Sportfläche

Erläuterungen zur Planung

Für die Planung wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Hauptziel war es, eine neue Feuer- und Rettungswache zu planen. Nachrangig sollte ein Kunstrasensportplatz mit Umkleidegebäude und ein frei zugänglicher Sportbereich (Bolzplatz bzw. mind. 2000 m² multifunktionalen Sportfläche) konzipiert werden. Insgesamt mussten sowohl die neuen als auch die bestehenden unterschiedlichen Nutzungen in Einklang gebracht und die öffentliche Durchwegung des Grundstücks gestärkt werden.
Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Feuer- und Rettungswache sowie der Sportaußenanlage und der Wegeverbindung geschaffen werden.
Im Flächennutzungsplan AACHEN*2030 ist das Gebiet derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Um die geplante Nutzung für die Feuerwehr zu realisieren, ist eine Änderung dieser Darstellung erforderlich.

 

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung
anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur
Einsichtnahme bereitgehalten

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf ande-rem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle-gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.