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Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorlage eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Mit der farblich gestalteten Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte für die Integrationsratswahl darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Was muss man wissen: Infos in Leichter Sprache von der Landeszentrale für Politische Bildung NRW. (PDF)
Verlinkung zu allen öffentlichen Bekanntmachungen, die die Wahlen betreffen.
Ein Überblick über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Integrationsratswahl 2020