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Schutz des Grundwassers



 

Aachen weist eine besondere Vielfalt geologischer Formationen auf, die einen Einfluss auf die Eigenschaften des Grundwassers (Fließverhältnisse, Grundwasserflurabstände) haben. So stellen Deckschichten, wie z. B. Hochflutlehme, einen natürlichen Schutz des Grundwassers vor Stoffeinträgen dar, die im Rahmen der anthropogenen Nutzung beeinträchtigt werden. Der Grundwasserflurabstand, d. h. der Abstand zwischen der Geländeoberkante und dem Grundwasser, stellt ein Maß für die Zugänglichkeit des Grundwassers dar. Im Bereich von Bächen ist generell von besonderen Verhältnissen auszugehen, die bei der Planung zum Schutz des Grundwassers aber auch des Vorhabens berücksichtigt werden sollten. Geringe Flurabstände und weitgehend fehlende Deckschichten erhöhen das Risiko eines Stoffeintrages in das Grundwasser.

Besondere Gefahrenquellen
Besondere Gefahrenquellen für das Grundwasser sind: Altstandorte, Altablagerungen, bestehende Betriebe, Lagerbehälter, unkontrollierter Einbau von Altbau- und Reststoffen, Schienenwege, Landwirtschaft, vielbefahrene Verkehrswege, Abwasseranlagen.

Private Wasserrechte
Neben der Wasserförderung für die öffentliche Wasserversorgung sind weitere Grundwasserentnahmen durch private Dritte behördlich zugelassen (Wasserrechte). Dieses geförderte Grundwasser wird zur Lebensmittelherstellung, als Kühlwasser, als Brauchwasser in der industriellen Produktion, zur Bewässerung landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen sowie zur Gebäudeklimatisierung genutzt. Darüber hinaus existiert eine geringfügige Anzahl nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossener Haushalte mit privaten Hausversorgungsbrunnen. Im gesamten Stadtgebiet Aachen werden des weiteren eine Vielzahl an nicht genehmigungspflichtigen privaten Gartenbrunnen betrieben.

Über die Restriktionsflächen hinausgehender Schutz notwendig
Die geschilderte vielfältige anthropogene Nutzung des Grundwassers erfordert daher neben den in den speziell für das Trinkwasser ausgewiesenen Restriktionsflächen auch den qualitativen und quantitativen Schutz der Grundwasservorkommen. In Aachen wird dieses gewährleistet durch Roh- und Grundwasserüberwachung, Sanierung bestehender Grundwasserverunreinigungen, Kooperationen zwischen Stadtwerken und Landwirtschaft, Überprüfung bestehender wassergefährdender Anlagen, Auflagen bei neuen Anlagen, Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange bereits in der Planungsphase und Förderung von Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen, etc..

Obwohl nicht durch Restriktionsflächen gekennzeichnet, bedürfen auch die übrigen Grundwasservorkommen eines qualitativen und quantitativen Schutzes. Sie stellen einerseits ein Dargebot für zukünftige Trink- und insbesondere Brauchwassernutzung dar, andererseits bewirkt eine optimale Grundwasserneubildung einen nicht unerheblichen Ausgleich des Niedrig- und Hochwasserabflusses in den oberirdischen Gewässern. Grundsätzlich besteht bei Beachtung der wasserrechtlichen Rahmenbedingungen ein ausreichender Schutz der Aachener Grundwasservorkommen. Dennoch ergeben sich einige Aspekte, die bei Planungen beachtet werden sollten: Aus qualitativen Gründen sollten Entsiegelungen und Versickerungen von Niederschlagswasser nur in absolut belastungsfreien Bereichen erfolgen. In belastungsfreien Neubaugebieten sollte auch bei ungünstigen Bodenverhältnissen die nur beschränkt bestehende Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitgehend genutzt werden.

Quellbereiche schützen
Quellbereiche werden in Aachen als wertvoll angesehen. Sie liegen vor allem im Aachener Stadtwald und im Münsterwald und sollten in ihrer Eigenart erhalten und den Menschen für die Freizeitnutzung zugänglich gemacht werden.

Schild Wasserschutzgebiet

Wasserschutzgebiet
Die Stadt Aachen mit ihren ca. 250.000 Einwohnern (Stand 1999) und ihrem wirtschaftlichen Potenzial verbraucht im Jahr etwa 13,5 Mio. cbm Trinkwasser (= Netzeinspeisung 1999, Bezugsquelle STAWAG). Während die Kessellage der Stadt durch die Grundwasserwerke versorgt werden, werden die höheren Bereiche durch Talsperrenwasser aus der Eifel versorgt. Das Verhältnis liegt bei ca. 1/3 Grundwasser zu 2/3 Talsperrenwasser im gesamten Stadtgebiet.

Unter Berücksichtigung seiner Wertigkeit als Lebensgrundlage für die Bevölkerung hat der Trinkwasserschutz höchste Priorität. Im Stadtgebiet Aachen kann weitgehend davon ausgegangen werden, dass wesentliche Grundwasserbelastungen nicht vorliegen. Obwohl in Aachen stark versickerungsfähige Böden kaum vorhanden sind (SCHETELIG 1996), sind hierbei allerdings vor allem langfristig wirkende Mechanismen zu berücksichtigen, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers in der Zukunft herbeiführen (Überdüngung, Eintrag von Schadstoffen in den Boden) bzw. eine Grundwasserneubildung verhindern können (Versiegelung, regionale Grundwasserabsenkungen etc.). Die Aachener Trinkwasservorkommen erhalten daher durch die bereits festgesetzten oder derzeitig im Festsetzungsverfahren befindlichen Trinkwasserschutzgebietsverordnungen den notwendigen rechtlichen Schutz. Dabei werden nicht nur die unmittelbaren Gewinnungsgebiete, sondern auch weitgehend die Erneuerungsgebiete geschützt. Bei entsprechender Durchsetzung der restriktiven Anforderungen ist für die  Gewinnungsgebiete der hinreichende Schutz sowohl qualitativ als auch quantitativ gewährleistet.