Lärmaktionsplan der Stadt Aachen
Der aktuelle Lärmaktionsplan steht hier zur Verfügung: Lärmaktionsplan 2024.
Nach der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) sind die Kommunen verpflichtet, auf Grundlage der Lärmkartierung alle 5 Jahre eine Lärmaktionsplanung (LAP) zum Schutz der Bürger*innen durchzuführen. Die Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie ist durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) nach §47 d vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für
- Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und der Großflughäfen
und
- Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern (wie Aachen).
Die aktualisierte Lärmkarte der Stadt steht hier als Bild und im Umgebungslärmportal vom MUNV unter Lärmkarten NRW (www.umgebungslaerm.nrw.de) zur Verfügung: