Parken für Bewohner*innen
Parkausweis hier online beantragen und ausdrucken!
Aktuelle Informationen
- Information für Bürger*innen: Vom 9. bis 31. Dezember 2024 wird die Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU 5“ im Internet und im Foyer des Verwaltungsgebäudes Marschiertor vorgestellt. Weitere Infos
- Bewohnerparkzonen in der Innenstadt werden 2025 vergrößert (Beschluss von April/Mai 2024; Grenzen der neuen Zonen)
- Neue Bewohnerparkenzonen im Ostviertel: Ost 1, Ost 3 und Erweiterung von V (05.09.2024) Pressemitteilung
- Bewohnerparkzonen U, J1 und W: Neue Parkordnung gilt ab 15. Juli (12.07.2024) Pressemitteilung
- Bewohnerparken: Stadtrat beschließt höhere Gebühren für Ausweise (28.06.2024) Pressemitteilung
Bewohner*innenparkzonen in Aachen
Die Bewohner*innenparkzonen in Aachen im Überblick - Stand: September 2024
Die Einrichtung von „Bewohner*innenparkzonen“ (Karte von September 2024 im PDF-Format) in Gebieten mit hohem Parkdruck verbessert die Parksituation der Bewohner*innen. In Aachen gibt es seit Anfang September 2024 27 Bewohnerparkzonen.
Berechtigte Bewohner*innen erhalten einen Parkausweis, mit dem sie kostenlos in ihrer Zone parken dürfen. Für die Ausstellung des Ausweises ist eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro pro Jahr zu bezahlen. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt ein Jahr mit Beginn des Ausstelldatums.
Straßenliste zum Bewohner*innenparken
Bewohnerparken bedeutet jedoch nicht, dass nur noch Bewohner in den jeweiligen Zonen parken können. Auch Besucherinnen und Besucher haben weiterhin die Möglichkeit ihr Fahrzeug abzustellen, müssen dafür jedoch an Werktagen einen Parkschein am Automaten lösen.
Wer erhält Bewohnerparkausweise?
Einen Ausweis für das Bewohnerparken erhalten Personen, wenn sie ihren ersten Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in einer Bewohnerparkzone haben.
Weitere Bedingungen sind:
- Das Fahrzeug muss in Aachen zugelassen sein. Auswärtige Kennzeichen sind möglich.
- Das Fahrzeug ist mit gleicher Anschrift auf einen Angehörigen zugelassen. Das können sein:
a) Ehepartner*in
b) eingetragene Lebenspartner*in
c) ein Elternteil oder ein Kind
- Es ist das Fahrzeug einer Firma. Das Finanzamt hat die private und berufliche Nutzung steuerlich anerkannt.
- Die angemeldeten Bewohner*innen sind an einer Hoch- oder Fachhochschule eingeschrieben. Sie nutzen dauerhaft ein Fahrzeug von Familienangehörigen.
- Personen, die in der Ausbildung sind. Sie haben ein Azubi-Abonnement für den Bus- und Bahnverkehr und nutzen dauerhaft ein Fahrzeug von Familienangehörigen.
- Personen, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen, und die Mitgliedschaft in der Organisation nachweisen können.
Schließlich können Familienangehörige und nahestehende Personen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie zu Hause eine pflegebedürftige Person unterstützen, die in einer Bewohnerparkzone lebt und gemeldet ist. In diesem Fall bezieht sich die Ausnahmegenehmigung auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.
Diese Ausnahmegenehmigung kann über das Serviceportal der Stadt Aachen online oder aber bei der Verkehrsbehörde der Stadt Aachen (Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße 20) persönlich beantragt werden.
Wo können die Parkausweise beantragt werden?
Bewohnerparkausweise können online und bequem von Zuhause beantragt und sofort ausdruckt werden. Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Sie hier.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Bewohnerparkausweise persönlich beim Bürgerservice und den Bezirksämtern zu beantragen. Im Bürgerservice Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, im Bürgerservice Katschhof, Johannes-Paul-II.-Straße 1, oder in einem der sechs Bezirksämter. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten: Die Bürgerservice-Stellen und die Bezirksämter bieten aufgrund der aktuellen Corona-Lage zurzeit nur Terminsprechzeiten an. Termine können wie folgt vereinbart werden: online über die Internetadresse www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234.
Parkgebühren für Besucher*innen
Für das Parken am Straßenrand gelten in den bewirtschafteten Parkzonen in Aachen die folgenden Preise. Diese Parkgebühren gehen auf einen Beschluss des Rats der Stadt Aachen vom 14. Dezember 2022 zurück:
a) Innerhalb des Alleenrings, auf dem Alleenring, auf Zollamt-, Hackländer- und Friedlandstraße sowie auf der unteren Burtscheider Straße
Wann? Mo - Sa, 9-21 Uhr
Kosten: 3,00 € je 60 Minuten, Mindesteinwurf 3 €
Parkhöchstdauer: 60 Minuten, für Elektrofahrzeuge 120 Minuten
b) Außerhalb des Alleenrings
Wann: Mo - Fr, 9-19 Uhr*/** und Sa, 9-14 Uhr */**/***/****
Kosten: 0,50 € je 20 Minuten, Mindesteinwurf: 1 € = bis zu 40 Minuten
*-Anmerkungen:
* = Abweichende Zeiten gelten von Montag bis Samstag, 9 bis 21 Uhr, außerhalb des Alleenrings in folgenden Zonen: „E“ (Elsa-Brändström-Straße), „K“ (Kruppstraße), „N“ (Nizzaallee), „O“ (Rehmviertel), „T“ (Thomashofstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „Z“ (Zollernstraße).
**= Abweichende Parkhöchstdauern von zwei Stunden gelten in folgenden Zonen: „BU1“ (Burtscheid) und „W“ (Weberstraße).
***= In der Zone „KU“ ist das Parken an Samstagen nicht gebührenpflichtig.
****= Auf dem Parkplatz Vaals-Grenze ist das Parken auch an Sonn- und Feiertagen gebührenpflichtig.
Tagestickets gibt es nur in folgenden Parkzonen:
Tagestickets gibt es in folgenden Parkzonen für Bewohner*innen:
- Parkzone Ost2 (Blücherplatz): 5 Euro.
- Parkzonen V (Viktoriaallee), U (Körnerstraße), Ost 1 (Stolberger Straße): 8 Euro
- Parkzonen E2 (Alkuinstraße), BU2 (Viehhofstraße), Ost 3 (Gneisenaustraße) sowie auf der Parkpalette Kleverstraße in der Bewohnerparkzone BU3 (Krugenofen): 6 Euro
Bitte beachten:
Für Elektrofahrzeuge gelten Sonderregelungen. Weitere Informationen finden Interessierte auf folgender Seite ganz unten: Link
Planungen weiterer Bewohnerparkzonen (Prioritätenliste)
Die Ausweitung des Bewohnerparkens ist eine städtische Daueraufgabe. Über die derzeit vorhandenen oder in Umsetzung befindlichen Bewohnerparkzonen hinaus gibt es eine Prioritätenliste zur Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen. Von Seiten der Verwaltung ist vorgesehen, pro Jahr zwei Bewohnerparkzonen pro Jahr neu einzurichten. Im Mai 2023 haben die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss folgende Prioritätenliste der nächsten Bewohnerparkzonen beschlossen:
- „U“ (Körnerstraße)
- „Ost 1“ (Stolberger Straße)
- „BU 5“ (Malmedyer Straße)
- „ERZ“ (Erzbergerallee)
- „BU 4“ (Kalverbenden)
- „West 1“ (Hörn)
- Erw. „J1“ (Junkerstraße)
- Erw. „E“ (Soerser Weg)
- Erw. „E2“ (Alter Tivoli)
- „VQ“ (Vaalserquartier)
- Erw. „K“ (Henricistraße)
- „RO 1“ (Ronheider Weg)
Hier finden Interessierte eine Karte mit den bestehenden und politisch und verwaltungsseitig gewünschten Zonen.
Wichtige Zusatzhinweise:
Für die geplanten Zonen „BU 5“ (Malmedyer Straße), „ERZ“ (Erzbergerallee) und „BU 4“ (Kalverbenden) bereitet die Stadt zurzeit die Informationsveranstaltungen für Bürger*Innen vor.
Historie des Bewohnerparkens in Aachen
Als erste Bewohnerparkzone in Aachen wurde im Jahr 1982 die Zone R eingerichtet.
Bis 1991 kamen acht weitere Zonen hinzu.
In den folgenden Jahren bis 2001 entstanden fünf neue Zonen mit dann insgesamt 7.410 bewirtschafteten Stellplätzen.
Nach neunjähriger Pause wurden in den Jahren 2009 und 2011 die Zonen O und Ost2 eingerichtet.
Seit 2012 sind drei neue Zonen und eine Erweiterung von Zone Z hinzugekommen.
2018 wurden die beiden Zonen E und E2 eingerichtet.
2019 folgten die Zonen Burtscheid (BU) 2 und Burtscheid (BU) 3.
Im Jahr 2020 wurden die bestehenden Parkzonen Ost2 und BU3 erweitert sowie die Einrichtung der Zone KU (Kullen) beschlossen.
Im Jahr 2021 wurde die Zone KU eingerichtet.
Seit Ende Januar 2022 gibt es eine neue Bewohnerparkzone M rund um die Habsburgerallee. Überdies wurde in 2022 die Zone K wurde um einige Straßen erweitert.
Zum 15. Juli 2024 ist die Zone U in Betrieb gegangen. Die bereits bestehenden Zonen J1 und W sind erweitert worden.
Zum 9. September 2024 gibt es in Aachen die zwei neuen Parkzonen Ost 1 und Ost 3. Die bereits bestehende Parkzone V ist um einige Häuser erweitert worden.
Die Stadt Aachen verfügt seit September 2024 über 27 Parkzonen für Bewohner*innen.