1. Lagepläne des Objektes und des Grundstückes dienen als Grundlage.
2. Grundstück und Objektteile werden eingeteilt.
Eine einheitliche Einteilung dient als Grundlage.
3. Bestandserfassung:
Grundlage für die Erfassung der Daten ist u.a. die digitale Erfassung der Gebäude, Räume und Flächen in der CAD (Bodenbeläge, beheizte oder unbeheizte Bereiche etc. werden in diesem Zusammenhang ebenfalls erfasst, in die Pläne eingetragen und entsprechenden Flächen zugehordnet.), sowie die Vermögensbewertung.
4. Erfassung von Immobiliendaten:
Allgemeine Angaben werden ermittelt und den zuständigen Mitarbeitern über eine Datenbank zur Verfügung gestellt. Grundlage hierfür ist u.a. die CAD-mäßige Erfassung der Gebäude, Räume und Flächen.
5. Erfassung von Immobiliendaten:
Detaillierte Angaben zu den Gebäuden werden in die Datenbanken eingepflegt.
6. Auf Grundlage der Datenbanken können Nebenkosten ermittelt werden.