Bei der Gründung des Eigenbetriebes wurde dem E26 Personal- und Organisationsverantwortung übertragen. Gleichzeit wurde erstmalig von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des E26 der Dienststellenpersonalrat gewählt und als direkter Ansprechpartner für die Beschäftigten und die Betriebsleitung eingerichtet.
Dies ermöglichte u. a. zügige Entscheidungen in personellen Fragen und ist als Erfolgsfaktor der neuen Betriebsform zu betrachten.
Der Personalrat vertritt alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie alle Beamtinnen und Beamten des E26.
Rechtliche Grundlage:
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Personalräte in Nordrhein-Westfalen ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Nach dem LPVG hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen.
Wahlen
Die Mitglieder der jeweiligen Personalräte werden regelmäßig alle vier Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt. Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretung werden in gesonderten Wahlverfahren gewählt.´
Beispiele Aufgaben
Aus dem reichhaltigen Katalog der gesetzlich beschriebenen Aufgaben können hier nur einige beispielhaft aufgeführt werden:
Mitbestimmung bei
• Einstellung, Weiterbeschäftigung, Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Abordnung
• Zuweisung von Beamten- und Arbeitnehmerschaft
• Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung> Beförderungen, Laufbahnwechsel>
• Versagung, Untersagung, Widerruf von Nebentätigkeit
• Ablehnung von Teilzeit oder Beurlaubung der Arbeitnehmerschaft
• etc.
Anhörung bei
• Entlassungen ohne Frist
• außerordentlichen und fristlosen Kündigungen
• grundlegende Änderungen bei Arbeitsabläufen
• Erweiterungsbauten, Anmietung von Diensträumen
Mitwirkung bei
• wesentlichen Änderungen von Arbeitsverträgen
• Entlassungen von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
• ordentlichen Kündigungen
• ordentlichen Kündigungen in der Probezeit
• Erhebung von Disziplinarklagen
• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
• Stellenausschreibungen
• etc.
Foto: Mitglieder des Dienststellenpersonalrates, Stand August 2014 (zum Vergrößern bitte anklicken)
>> Kontakt Dienststellenpersonalrat
Freigestelltes Personalratsmitglied Ralf Diesburg: