Altlasten und Verdachtsflächen werden zunächst erhoben und dann einer historischen Erkundung unterzogen. Anschließend erfolgt die orientierende Untersuchung, in der ggf. vorhandene Bodenbelastungen anhand von Prüf- und Maßnahmenwerten beurteilt werden.
Prüfwerte sind Werte, bei deren Überschreitung in Abhängigkeit von der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen ist. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast vorliegt.
Maßnahmenwerte sind Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist, und Maßnahmen erforderlich sind.
Bei der weiteren Untersuchung ist wichtig, welche Möglichkeiten der Einwirkung und zur Ausbreitung die Schadstoffe haben. Im Einzelfall werden die sog. Wirkungspfade betrachtet:
- Boden – Mensch
- Boden – Nutzpflanze
- Boden – Grundwasser
Der Wirkungspfad Boden – Mensch berücksichtigt den direkten Kontakt des Menschen mit dem Boden durch orale oder inhalative Aufnahme des Bodens. Je nach vorhandener Bodennutzung (Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park-/Freizeitanlagen, Industrie-/Gewerbegrundstücke) werden unterschiedliche Prüfwerte angesetzt. Der Pfad Boden – Pflanze betrachtet die Aufnahme von Bodenschadstoffen in Nahrungs- und Futterpflanzen, ob sie sich anreichern und von Mensch oder Tier auf-genommen werden.
Für den Pfad Boden – Grundwasser wird die Mobilisierung im Boden gebundener oder in den Boden eingetragener Stoffe betrachtet, die mit dem Sickerwasser in das Grundwasser gelangen. Das Ausmaß dieser Belastung hängt von vielen Faktoren ab, im Wesentlichen: die Menge des Schadstoffs, seine Wasserlöslichkeit, seine Bindungsstärke sowie die Durchlässigkeit des Untergrundes.
Werden Prüfwerte im Rahmen der orientierenden Untersuchung überschritten, wird eine Detailuntersuchung durchgeführt. Diese Untersuchung erfolgt für alle Wirkungspfade, um die Gefahrenlage bei der einzelnen altlastverdächtigen Fläche abschließend zu klären (Gefährdungsabschätzung).
Wenn eine Gefahr vorliegt, werden Maßnahmen ermittelt, die für die konkrete Altlast zur Gefahrenabwehr geeignet und rechtlich zulässig sind. Die Sanierungsuntersuchung dient als Grundlage für die Entscheidung, welches der möglichen Sanierungsszenarien im Einzelfall zur Umsetzung kommt.
Die Sanierung umfasst die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden. Möglich sind Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen und Dekontaminationsmaßnahmen zur Entfernung von Schadstoffen aus dem Boden.
Nach einer vollständigen Beseitigung der Schadstoffe im Boden oder im Grundwasser besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Sollten belastete Bereiche verbleiben, die gesichert sind und von denen für die aktuelle Nutzung keine Gefahr ausgeht, ist in der Regel eine Überwachung notwendig.