Grün- und Gestaltungssatzung der Stadt Aachen
- Die Stadt Aachen soll grüner werden und hat dazu eine neue Grün- und Gestaltungssatzung in Kraft gesetzt.
- Die neue Satzung soll den Klimaschutz und die Lebensqualität in der Stadt verbessern und den Investor*innen eindeutige Regeln an die Hand geben.
- Sie regelt die Grüngestaltung von Park- und Lagerplätzen sowie Flachdächern.
Die Stadt Aachen soll grüner werden. So könnte die Überschrift der Grün- und Gestaltungssatzung der Stadt Aachen lauten. Der Stadtrat hat sie im Sommer 2017 beschlossen und seit September 2017 ist sie offiziell in Kraft gesetzt. „Wir sind überzeugt davon, dass dies ein weiterer wichtiger Schritt ist, den Klimaschutz und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern und gleichzeitig Investor*innen nicht unzumutbar zu belasten“, sagte Umweltdezernent Dr. Markus Kremer.
Mit der neuen Satzung reagiert die Stadt darauf, dass immer neue Flächen im Stadtgebiet bebaut und damit versiegelt werden. Dazu gehören vor allem Parkplätze oder auch Lagerplätze von Gewerbebetrieben, die in früheren Jahren ohne Bäume oder auch Sträucher errichtet werden konnten. Die Flächen heizen sich an heißen Tagen sehr auf, Schatten ist nirgendwo zu entdecken, sie wirken lieblos und abschreckend. Bäume und Sträucher sorgen dagegen für Abkühlung, die der zugebauten Stadt gut tun würden, und sie verschönern das bebaute Umfeld.
Doch damit nicht genug. In der Stadt gibt es sehr viele Flachdächer, die bisher zu selten begrünt worden sind. Auch das soll sich mit der neuen Grün- und Gestaltungssatzung der Stadt Aachen ändern. Begrünte Flachdächer sorgen für Lebensraum von Kleinlebewesen, beeinflussen im Positiven das Mikroklima und sorgen eben auch für Abkühlung in den zu heißen Stadträumen.
Die neue Satzung regelt für die Zukunft, dass auf Parkplätzen und Lagerflächen grundsätzlich auch Bäume und Sträucher angepflanzt und von welcher Größe an Flachdächer begrünt werden müssen. Die Regeln gelten für alle privaten und öffentlichen Bauvorhaben.
Künftig wird jeder Bauantrag in Aachen daraufhin geprüft, ob die Oberfläche des Flachdachs groß genug ist, dass auf ihr eine Dachbegrünung erfolgen muss. Parkplätze werden dahingehend vermessen, ob, und wenn ja, wie viele Bäume und Sträucher gepflanzt werden müssen im Verhältnis zur Zahl der geplanten Stellplätze. Lagerplätze müssen angemessen begrünt werden.
Die neue Satzung finden Interessierte im Wortlaut ab sofort auf der Internetseite der Stadt Aachen:
Neue Grün- und Gestaltungssatzung