Öffentlichkeitsarbeit
Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler ab dem 13. Lebensjahr, Lehrerinnen, Lehrer, Pädagoginnen, Pädagogen, Studierende, Jugendschöffinnen und -schöffen etc.
Zielsetzung
Die Jugendgerichtshilfe bietet den genannten Zielgruppen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an, einen umfassenden Einblick in die Jugendstrafrechtspflege zu vermitteln. Besonders die Diskussion mit Schülerinnen und Schülern hat sich als wichtige, Aufgabe erwiesen.