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Jugendfreiwilligendienste

Freiwillige Dienste ermöglichen es Jugendlichen und jungen Erwachsenen sich bürgerschaftlich zu engagieren.

Wer nach der Schule noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz hat, oder sich beruflich noch nicht entschieden hat, kann so die Zeit sinnvoll nutzen und Erfahrungen sammeln.

Die erworbenen sozialen und personalen Fähigkeiten können die Ausbildungs- und Erwerbschancen verbessern.

Wer ein FSJ / FÖJ absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben und unter 27 Jahre alt sein.

Das freiwillige Jahr dauert in der Regel 12 Monate Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, der jährliche Urlaubsanspruch 26 Werktage. Zudem gibt es ein angemessenes Taschengeld.

Die Einsatzbereiche des FSJ/FÖJ sind vielfältig und sowohl im In- und Ausland

Beispiele für Einsatzfelder im FSJ

  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Alten- und Pflegeheime
  • kulturelle Einrichtungen
  • Sport für Kinder und Jugendliche

Beispiele für Einsatzfelder im FÖJ

  • Naturschutzverbände
  • Landwirtschaft
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Umweltbildung

Seit dem 1. Juni 2008 wurde durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten ( JFDG )eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Rahmenbedingungen im FSJ / FÖJ weiter verbessert.

Ab dem 1.7.2011 gibt es neben den Jugendfreiwilligendiensten auch einen Bundesfreiwilligendienst.

Dieser neue Bundesfreiwilligendienst ersetzt den bisherigen Zivildienst, der ebenso wie die Wehrpflicht zum gleichen Zeitpunkt ausgesetzt und zukünftig Menschen aller Altersgruppen offen stehen wird. Mehr hierzu in unserer Rubrik Bundesfreiwilligendienst.

 

Nähere Informationen

www.bauorden.de

www.bmfsfj.de

www.mfkjks.nrw.de

www.pro-fsj.de

www.foej.lvr.de

www.freiwilliges-soziales-jahr-aachen.de