Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.3.2013 wurden sowohl im Einkommensteuerrecht als auch der Abgabenordung zahlreiche Änderungen vorgenommen.
Auch für Personen, die sich ehrenamtlich einsetzen, können die jeweiligen gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen