Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1.1.2012 kann für ehrenamtlicheTätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich die Vorlage eines „erweiterten Führungszeugnisses“ nach § 72a SGB VIII gefordert werden.
Ausführliche Infos zum Führungszeugnis : https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Infos speziell zum Thema Führungszeugnis i. R. von „Jugendschutz im Ehrenamt“: http://www.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/