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Führungszeugnis im Ehrenamt



 
Auch für Personen, die sich ehrenamtlich einsetzen, können die jeweiligen gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Dieses Führungszeugnis kann bei allen Meldebehörden beantragt werden und ist für ehrenamtlich Tätige, die ihr Engagement nachweisen können, kostenfrei.

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1.1.2012 kann  für ehrenamtlicheTätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich die Vorlage eines „erweiterten Führungszeugnisses“ nach § 72a SGB VIII gefordert werden.

Ausführliche Infos zum Führungszeugnis : https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html

Infos speziell zum Thema Führungszeugnis i. R. von  „Jugendschutz im Ehrenamt“: http://www.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/