Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt



Kinder- und Jugendschutz geht alle an!

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 ist der § 72a SGB VIII so ergänzt worden, dass nunmehr auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (die Jugendämter) mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände) entsprechende Vereinbarungen abschließen.

Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen werden im Rahmen von mehreren Informationsveranstaltungen, von denen eine am 19.11.2013 stattfindet, beantwortet werden. Ergänzende Informationen zum Verfahren, den Vereinbarungen und den Informationsbroschüren finden Sie unter  http://www.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/

 Bei allgemeinen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes können Sie sich an den Ansprechpartner für die Stadt Aachen, Herrn Hütten, unter Tel. 0241/432-45370 oder unter horst.huetten@mail.aachen.de wenden. 

 

14.03.2023