Kinder- und Jugendschutz
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes ist der § 72a SGB VIII so ergänzt worden, dass nunmehr auch Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbildenoder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorgelegen müssen. Dieses Führungszeugnis kann bei allen Meldebehörden beantragt werden und ist für ehrenamtlich Tätige, die ihr Engagement nachweisen können, kostenfrei.
Informationen zum Verfahren,den Vereinbarungen und den Informationsbroschüren finden Sie unter http://www.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/
Ausführliche Infos zum Führungszeugnis
Bei allgemeinen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes können Sie sich an die Ansprechpartner*in für die Stadt Aachen, Herrn Hütten und Frau Alles, unter Tel. 0241/432-45330 und -45312 oder unter horst.huetten@mail.aachen.de und silvia.alles@mail.aachen.de wenden.