Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ( Ehrenamtsstärkungsgesetz ) vom 21.3.2013 wurden sowohl im Einkommensteuerrecht als auch der Abgabenordung zahlreiche Änderungen vorgenommen.
Steuerfrei bleiben:
- Übungsleiterpauschale 2.400 Euro pro Jahr
- Ehrenamtspauschale 720 Euro pro Jahr
Daneben wurden verfahrensrechtliche Erleichterungen und Rechtsklarstellungen zur Verbesserung der Verfahrenssicherheit beschlossen.
Den genauen Gesetzestext können Sie hier einsehen.