Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt



Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ( Ehrenamtsstärkungsgesetz ) vom 21.3.2013 wurden sowohl im Einkommensteuerrecht als auch der Abgabenordung zahlreiche Änderungen vorgenommen.

Steuerfrei bleiben:

  • Übungsleiterpauschale 2.400 Euro pro Jahr
  • Ehrenamtspauschale 720 Euro pro Jahr

Daneben wurden verfahrensrechtliche Erleichterungen und Rechtsklarstellungen zur Verbesserung der Verfahrenssicherheit beschlossen.

Den genauen Gesetzestext können Sie hier einsehen.

29.01.2025