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Gemeinnützige Vereine in Aachen werden von der Vergnügungssteuer befreit

Gemeinnützige Vereine in Aachen werden von der Vergnügungssteuer befreit. Das hat der Finanzausschuss der Stadt Aachen einstimmig beschlossen. Das bedeutet, dass Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen - wie beispielsweise die Königsbälle der Schützenvereine - mit Familien- und Betriebsfesten gleichgestellt werden und somit vergnügungssteuerfrei sind.
Dem Wunsch vieler Vereine wird insofern Rechnung getragen.
Tanzveranstaltungen der Vereine sind zwar nach wie vor beim Fachbereich Steuern und Kasse anzumelden, bei Hinweis auf die Gemeinnützigkeit und Beifügung des entsprechenden Körperschaftsfreistellungsbescheids des Finanzamtes wird jedoch keine Vergnügungssteuer festgesetzt.

Die aktuelle Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen finden Sie hier.

 

 

29.08.2017