Denkmalbereich Innenstadt
Aachen – eine historische Stadt
Die Spuren einer wechselhaften, 2000 Jahre alten Geschichte sind auch heute noch an vielen Plätzen in Aachen zu finden. Vor allem Karl der Große (747-814) hat dem historischen Stadtkern seinen einzigartigen Stempel aufgedrückt, indem er Aachen zu seiner Kaiserpfalz mit Palast und Pfalzkapelle machte. An der Stelle des Palastes befindet sich heute das Aachener Rathaus. Die Pfalzkapelle wurde zum Aachener Dom ausgebaut, der das Stadtbild auch heute noch entscheidend prägt. Die Baukunst vergangener Meister spiegelt sich auch in der umliegenden Bebauung wieder. Zwar lässt sich der historische Stadtkern nicht im Gesamten einer einzelnen Epoche zuordnen, doch gerade diese Mischung aus historisch gewachsenem und modernem Ambiente machen den unverwechselbaren Charme der Stadt Aachen aus. Für die Aachener Bürger und Bürgerinnen bedeutet dies ein erhebliches Maß an Lebensqualität, das die Stadt zu bieten hat. Doch nicht nur die Aachener und Aachenerinnen sind dem Charme ihrer Stadt verfallen. Die historische Innenstadt mit Dom und Rathaus lockt in jedem Jahr viele tausend auswärtige Besucher*innen nach Aachen – nicht nur Hotellerie und Gastronomie wissen das zu schätzen. Auch der Hochschulstandort Aachen profitiert davon. Dieser Wohlfühlfaktor gibt für Studierende wie Professor*innen neben der Qualifikation der Universität häufig den entscheidenden Ausschlag. Nicht wenige gründen hier eine Familie und bleiben für immer.
Die Aachener Innenstadt ist also neben der historischen Bedeutung ein Garant für hohe Lebensqualität sowie ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Dieses empfindliche Gut gilt es zu schützen.
Der Aachener Dom wurde bereits 1978 als erstes deutsches Kulturdenkmal und zweites Kulturdenkmal weltweit in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Um auch die Aachener Innenstadt im Gesamten als historisches Erbe zu schützen und somit – wie von der UNESCO gefordert – eine Pufferzone für das Weltkulturerbe Aachener Dom zu schaffen, hat die Stadt Aachen ein in Deutschland besonderes Konzept ausgearbeitet.
Denkmalbereich Innenstadt
Um der Forderung der UNESCO, das Weltkulturerbe Aachener Dom mit einer rechtlich gesicherten Pufferzone zu schützen, gerecht werden zu können, beabsichtigt die Stadt Aachen den historischen Stadtkern (Karte: Plangebiet) sowie die Silhouette Dom und Rathaus durch den Erlass einer Denkmalbereichssatzung zu schützen. Mit ihr soll die Wirkung der Bauwerke – des Doms mit seinen Kapellen und des Rathauses mit seinen Türmen – erhalten werden. Gleichzeitig wird dazu beigetragen, die Attraktivität der Stadt Aachen zu sichern.
Hierdurch werden an den Umgang mit dem Ortsgrundriss, der historischen Bausubstanz, den charakteristischen Blickzügen und der Silhouette Dom und Rathaus besondere Anforderungen gestellt. Ziel ist es, einen Bestandsschutz im denkmalpflegerischen Sinne zu sichern, ohne dass eine „museale“ Innenstadt gewünscht ist. Die Denkmalbereichssatzung ist eine vorwiegend konservierende Festsetzung. Vorhandene historische Struktur und bauliche Substanz sollen zukünftigen Entwicklungen als Maßstab dienen.
Was heißt das?
Das Plangebiet umfasst die frühmittelalterliche Stadt Aachen im inneren Grabenring und ihre wichtigsten Torstraßen. Ausgangspunkt ist die karolingische Pfalzanlage, die sich noch heute in Teilen von Dom und Rathaus widerspiegelt . (Karte: Plangebiet)
Im Geltungsbereich der neuen Satzung sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis.
Der historische Stadtgrundriss ist vor allem geprägt durch seine kleinteilige Parzellenstruktur, die Straßen und Plätze mit ihrer aufgehenden Bausubstanz sowie den wenigen Grünflächen. Sie sollen mit der Denkmalbereichssatzung geschützt werden. Die außerordentliche Stellung von Dom und Rathaus wird auch durch ihre überwiegend kleinteiligen, historisch gewachsenen Parzellenstrukturen in ihrer Umgebung gestützt. Der Erhalt dieser Kleinteiligkeit in der unmittelbaren Umgebung von Dom und Rathaus ist daher besonders wichtig. Analog zur Kleinteiligkeit der Parzellen sind auch die Dächer und Fassaden zu beurteilen.
Es sind Sichtachsen von wichtigen Zufahrtsstraßen und besonderen Aussichtsplätzen auf Dom und Rathaus vorhanden, die mit ihrer Silhouettenwirkung Aachen kennzeichnen. Ausgewählt wurden Standpunkte, die allgemein bekannt und öffentlich zugängig sind. Eine so genannte Silhouettenschutzzone besteht in einem Radius von 220 Metern um den Mittelpunkt des Katschhofes. Sie umfasst die bis heute nachgewiesenen Reste der Pfalzanlage, die Anfänge der schon zur römischen Zeit existierenden Straßen (Jakobstraße, Großkölnstraße, Kleinmarschierstraße) und die archäologischen Fundstellen der letzten Jahre. Im gesamten Schutzbereich – Sichtachsen und Silhouettenschutzzone – sind die Änderungen an Gebäudehöhen ebenfalls erlaubnispflichtig.
In den Außenbezirken sind ausschließlich Änderungen von Gebäudehöhen erlaubnispflichtige Maßnahmen. Eine negative Auswirkung auf die Silhouette in diesen Bereichen haben nach bisherigen Überprüfungen allerdings nur extreme Veränderungen von Gebäudehöhen.
Weitere Informationen
Weitere Hinweise für die Auswirkungen der Denkmalbereichssatzung auf Ihr mögliches Bauvorhaben (Wann und wie muss ich eine Genehmigung einholen?)