Luftreinhalteplan 2019
Die Bezirksregierung Köln hat Anfang 2019 mitgeteilt, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen in seiner zweiten Fortschreibung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Oberbürgermeister Marcel Philipp sagt dazu:
„Das ist ein guter Tag für Aachen. Wir konnten den Beweis dafür antreten, dass wir in Aachen mit unseren zahlreichen Maßnahmen zum Luftreinhalteplan auf dem richtigen Weg sind und dass Dieselfahrverbote nicht erforderlich sein werden. Schon in unserem Luftreinhalteplan 2015 war das Bündel der Maßnahmen aufgezeigt, es fehlten an einigen Punkten die Wirkungsprognosen.
Von daher ist es nachvollziehbar, dass dies dem Verwaltungsgericht in seinem Urteil nicht reichte. Jetzt aber sind die Wirkungsberechnungen und -prognosen da. Und wir können nachweisen, dass unsere Maßnahmen greifen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, letzte noch erforderliche politische Beschlüsse folgen noch in diesem Jahr.
Wir sind jetzt auch für die weitere juristische Auseinandersetzung gut aufgestellt, es geht uns im Übrigen nicht ausschließlich um die Reduzierung der Stickstoffdioxidwerte, auch wenn dies zunächst Priorität hat. Wir sind vielmehr an einem Gesamtkonzept für eine neue Stadtmobilität und somit für mehr Lebensqualität in der Innenstadt interessiert. Das ist das Ziel, das wir mit all unseren Maßnahmen von der Elektromobilität über den Bus- und Radverkehr bis hin zur Lärmreduzierung und vieler Maßnahmen mehr verfolgen.“
Neuer Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen (Fassung vom 1. Januar 2019)
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln