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„Kein Kind zurücklassen – für ganz NRW“ / 17.01.2017

Mit der zusätzlichen inhaltlichen und finanziellen Förderung will die Stadt Aachen "gemeinsam besser werden".  Es gilt die Präventionskette weiter aufzubauen sowie die vorhandenen Präventionsangebote systematisieren und entsprechend der kommunalen Ziele durch eine Evaluation überprüfen.

Im Einzelnen bestehen folgende Unterstützungsbedarfe:

Die systematische Einbindung der Verwaltungsspitze muss noch erfolgen, damit die Präventionskette dezernatsübergreifend zur "Chefsache" wird.

  • Der Aufbau einer Steuerungsgruppe, die in enger Korrespondenz mit der Verwaltungsspitze den Aufbau der Präventionsketten gestaltet, ist ein weiterer Unterstützungsbedarf. Mitglieder der Steuerungsgruppe sollten Vertreter der Fachbereiche Kinder, Jugend und Schule, Soziales, Sport, Wirtschaftsförderung, das Gesundheitsamt und die freien Wohlfahrtsverbände, etc sein. Gemeinsam übernehmen sie die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Aachener Präventionskette. Dies dient der Abstimmung, Vermeidung von Doppelstrukturen und der Systematisierung der bestehenden Präventionsangebote. Die Steuerungsgruppe wirkt in zwei Richtungen. Sie fungiert zum einen als Koordinationsinstanz bei der Umsetzung fachpolitischer Rahmenvorgaben von Rats- und Ausschussbeschlüssen und dient zum anderen der sukzessiven Konkretisierung von kommunalen Präventionszielen. Durch die breite Beteiligung – besonders der freien Wohlfahrtsverbände auf Geschäftsführungsebene – werden die Präventionsaktivitäten einen Schub erhalten und sinnvoll zusammengeführt. Genau hier besteht in Aachen ein Bedarf. Denn diese Funktion kann nicht das KiM – Netzwerk nicht übernehmen, denn die Mitglieder des Netzwerkes sind die Experten Vorort, nicht die "Macher". Die Verwaltung sah seinerzeit im Rahmenplan eine Steuerungsgruppe vor, die Politik entschied, dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung diese Aufgabe zu übergeben. Tatsächlich wurde die Funktion nicht wahrgenommen, so dass bis heute keine Steuerungsgruppe eingerichtet ist.
  • Eine weitere Motivation zur Bewerbung ist, eine Leitbilddiskussion zur Stellung der Prävention in Aachen, durchzuführen.  Zwar sind seinerzeit bei der Verabschiedung des Rahmenplanes gegen Kinderarmut allgemeine Präventionsziele von der Verwaltung definiert worden, eine breit angelegte Diskussion fand nicht statt.
  • Ein Bedarf besteht beim Aufbau einer Wirksamkeitsüberprüfung und Systematik bereits vorhandener Präventionsangebote im Sinne der städtischen Präventionsziele (die im Rahmenplan definiert wurden). Die Evaluationsergebnisse sollten von den Akteuren  zur fachlichen Reflexion genutzt werden können. Unwirksame Maßnahmen sind klar zu benennen und zu analysieren. Anzustreben ist eine prozessbegleitende Wirksamkeitsbeurteilung, um sie korrigierend in den laufenden Prozess einbringen zu können. Und zwar im Sinne einer wirkungsorientierte Steuerung, in die  Fachplanungen einfließen. Auf die vorhandenen Plan- und Zahlenwerke der verschiedenen Dezernate, Fachbereiche und Abteilungen der Stadt Aachen kann zurückgegriffen werden.  Die Jugendhilfeplanung und die kommunale Sozialplanung sind in Aachen sozialräumlich angelegt und in verschiedenen Dezernaten angesiedelt. Im Sozialentwicklungsplan werden auf der Grundlage einer Faktorenanalyse benachteiligte Stadtteile identifiziert.  Eine weitere wichtige Datengrundlage  zur Beschreibung der Lebenslagen von Kindern ist die beim Gesundheitsamt verortete, ebenfalls sozialräumlich ausgerichtete Gesundheitsplanung. Ganz konkret werden die Daten der Schuleingangsuntersuchung schon jetzt genutzt. Die zahlreich vorhandenen Daten und Zahlen bieten eine qualifizierte Basis für den Aufbau der Wirksamkeitsprüfung/Evaluation. Diese Ressource kann die Stadt Aachen mit in das Projekt einbringen.  
  • Durch die Teilnahme am Programm kann die Aachener Präventionsstrategie sich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit als "Marke" etablieren.
  • Der Transfer von weiteren Familiengrundschulen als "Gerüst" des 3. Bausteins der Präventionskette in weiteren benachteiligen Quartieren wird vom Antragsteller favorisiert. Bestätigt wird dieser Ansatz durch die Kekiz Analyse der BertelsmannStiftung, sie gelangt zu der Erkenntnis: "Vorbeugung funktioniert, wenn sie verstärkt an Regeleinrichtungen angedockt wird". (Sep. 2016)
  • Die Gebietskulisse im Rahmen von "kein Kind zurücklassen", sollte eine Ausweitung weitere sozialbenachteiligte Stadtteile sein. Da bei der Entwicklung des 3. Bausteins der Präventionskette – die Familiengrundschule- auf die Bereitschaft der Grundschulen eine Voraussetzung ist, ist eine Festlegung auf ein bestimmtes benachteiligtes Viertel nicht zielführend. Auf eine differenzierte Beschreibung der Gebietskulisse wird an dieser Stelle verzichtet und auf den als Link beigefügten 2. Sozialentwicklungsplan S. 85 ff (Quartiersanalyse) verwiesen.
  • Das neue Präventionsgesetzt bietet neue Möglichkeiten Gesundheitsprävention strukturell in Kita, Schule und Kommune zu verankern. Die passgenaue Anwendung des Gesetzes muss in der Kommune organisiert werden. Gesundheitsfördernde Angebote werden nur in Anspruch genommen,  wenn sie dem Bedarf der Kinder und den Rahmenbedingungen von Kita und Schule entsprechen. Im Dialog des Netzwerkes "Kinder im Mittelpunkt" mit den Krankenkassen und Kinderärzten werden der Bestand, der Bedarf und die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Lebenswelt Kita, Schule und Kommune erörtert. Eine Expertengruppe, bestehend aus Vertretern von Kita, Schule, Jugend- und  Schulverwaltung, dem Gesundheitsamt, Kinderärzten und den Krankenkassen,  soll auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse, Strukturen zur Gesundheitsförderung in Kita und Schule entwickeln. Eine fachliche Begleitung dieses Prozesses wäre für die Stadt Aachen bereichernd.

Und dennoch will die Stadt Aachen nicht die Hände in den Schoß legen, sondern mit Unterstützung des Landes und anderen Kommunen in NRW "gemeinsam besser werden".

15.04.2020