Öffentliche Bekanntgabe: Veröffentlichung im Internet vom 17.12.2009
In dem Aufstellungsverfahren zur Haushaltssatzung 2010 ist versehentlich der Hinweis unterblieben, dass Einwohner oder Abgabepflichtige Einwendungen gegen diesen Entwurf mit einer Frist von 14 Tagen bei der Stadt Aachen, Finanzsteuerung, Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 5, 4. Etage, Zimmer 414 erheben können.
Aus diesem Grunde liegt der Entwurf weiterhin mit seinen Anlagen gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen während der Service¬zeiten bei der oben genannten Stelle öffentlich aus und ist auf der Internet-Seite der Stadt Aachen unter der Adresse http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/haushaltsplan/index.html verfügbar.
Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in diesem Sinne können bis zum 08.07.2010 schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Stelle erhoben werden.
Aachen, 23.06.2010
(Philipp)
Oberbürgermeister
Herausgegeben am 23.06.2010