Durchführung des Zensus 2011 im Zuständigkeitsbereich der Städteregion Aachen mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Stadt Aachen
Hinweis auf die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen über die Durchführung des Zensus 2011 im Zuständigkeitsbereich der Städteregion Aachen mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Stadt Aachen
Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 21.01.2011 gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW genehmigt wurde.
Die Bezirksregierung Köln, Aktenzeichen 31.1.1.6.3-355 B, hat mit Datum vom 31.01.2011 diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 5/2011, bekannt gemacht.
Die Vereinbarung wurde gem. § 24 Abs. 4 GkG NRW am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln wirksam.
Sie tritt gem. § 3 Satz 1 des Vereinbarungstextes mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Herausgegeben am 10.02.2011