Rettungsdienstbedarfsplan
Das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW), zuletzt geändert durch das Erste Modernisierungsgesetz NRW vom 15. Juni 1999, verpflichtet die Stadt Aachen, den Bedarfsplan für den Rettungsdienst nach § 12 d.G. kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, zu ändern.
Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2014 kann von sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen bei der Feuerwehr Aachen, Stolberger Str.155 in 52068 Aachen, eingesehen oder schriftlich angefordert werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Bedarfsplan über die Internet-Seite:. www.feuerwehr•aachen.de herunter zu laden.
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge können bis zum 15. Januar 2013 bei der Feuerwehr Aachen schriftlich eingereicht werden.
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Feuerwehr
Im Auftrag
W o l f f
Herausgegeben am 18.12.2012