Umlegungsausschuss
Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird bekanntgemacht, dass die am 22.10.2012 beschlossene Umlegungsregelung
für das Grundstück
Gemarkung Haaren, Flur 26, Flurstück 882
am 24.10.2012 unanfechtbar geworden ist.
Außerdem wird bekanntgemacht, dass die am 22.10.2012 beschlossenen Umlegungsregelungen
für die Grundstücke
Gemarkung Haaren, Flur 26, Flurstück 259
Gemarkung Haaren, Flur 26, Flurstück 778, 884, 885 und 257
am 25.10.2012 unanfechtbar geworden sind.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in den getroffenen Umlegungsregelungen vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Aachen, den 30.10.2012
Im Auftrag
Walter Tornow (Dienstsiegel)
Herausgegeben am 01.11.2012