Ersatzbestimmung eines Mitgliedes des Rates der Stadt Aachen
Frau Caroline Herff ist mit Wirkung vom 31.05.2013 aus dem Rat der Stadt ausgeschieden.
Gem. §§ 45, 46a Kommunalwahlgesetz habe ich nach dem Listenvorschlag der CDU als Nachfolger Herrn Arndt Sauer, Weißdornweg 15, 52080 Aachen, festgestellt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung können gem. §§ 39, 46a Kommunalwahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats vom Tage dieser Bekanntmachung ab Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter, Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich 01, Rathaus, 52058 Aachen, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aachen, den 18. Juni 2013
Der Wahlleiter
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Herausgegeben am 24.06.2013