Aufhebung der Übernachtungsabgabesatzung vom 14.09.2011
Der Rat der Stadt hebt einstimmig die Satzung über die Erhebung der Übernachtungsabgabe in der Stadt Aachen vom 14.09.2011 rückwirkend zum 01.01.2012 auf.
Vorstehender Beschluss über die Aufhebung der Übernachtungsabgabesatzung vom 14.09.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Aachen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 14.01.2013
P h i l i p p
Oberbürgermeister
Herausgegeben am 04.02.2013