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Umlegungsausschuss

Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird bekanntgemacht, dass die am 06.07.2015 beschlossene Umlegungsregelung für das Grundstück

- Gemarkung Brand, Flur 30, Flurstück 804 -

am 08.07.2015 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in der getroffenen Umlegungsregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

                                              

Aachen, den 27.07.2015

Im Auftrag

Norbert Preuth                    (Dienstsiegel)

Herausgegeben am 04.08.2015