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Rat lehnt die Bezahlkarte für Geflüchtete ab

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner aktuellen Sitzung (9. April 2025) mehrheitlich beschlossen, von der Opt-Out-Regelung der Landesregierung Gebrauch zu machen und die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete abzulehnen. Der Beschluss gilt rückwirkend ab Januar 2025.

Der Rat hatte sich bereits im Oktober vergangenen Jahres „nachdrücklich“ gegen eine Bezahlkarte ausgesprochen - falls die entsprechende Landesgesetzgebung dies zulasse. Ursprünglich hatten Ende 2023 sowohl der Bundes- als auch der NRW-Landtag die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Erst im Dezember 2024 wurde im Rahmen einer entsprechenden Verordnung die Umsetzungsform für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen. Darin ist eine Opt-Out Regelung enthalten, mit der die Kommunen abweichend beschließen können, die Bezahlkarte nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich einzuführen. Da der Ratsbeschluss von Oktober 2024 die formellen Bedingungen für die Anwendung dieser Opt-Out Regelung nicht erfüllte, bestand die Notwendigkeit, dass sich der Aachener Rat jetzt erneut mit der Bezahlkarte befasste.

In Aachen erhalten Geflüchtete in der Regel ihre Sozialleistungen per Überweisung auf ein Girokonto, in Ausnahmefällen als Scheck. „Die Einführung einer solchen Bezahlkarte bringt aus Sicht des Rates der Stadt Aachen keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen“, heißt es in der entsprechenden Vorlage.

Herausgegeben am 10.04.2025

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